Drei Prozesse um eine Vergewaltigung
Ein Mann missbraucht ein 13-jähriges Mädchen. Er soll in die Sicherungsverwahrung. Doch zwei Mal geht das schief
Der Fall, um den es geht, liegt inzwischen über vier Jahre zurück. Im Sommer des Jahres 2010 vergewaltigt Rainer D.*, 63, bei sich zuhause ein 13-jähriges Mädchen. Er betrieb damals einen Schrottplatz, auf dem oft Kinder und Jugendliche spielen. Er freundet sich mit ihnen an, zeigt ihnen Pornovideos – und vergreift sich dabei auch an ihnen.
Rainer D. wird deshalb schließlich vom Landgericht Augsburg zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter ordnen zudem an, dass er nach der Haftstrafe weiterhin in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll. Das ist eine harte Sanktion. Es bedeutet, dass ein Täter erst dann wieder frei kommt, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Doch das Urteil des Landgerichts ist kein Schlussstrich. Der Fall beschäftigt bis heute die Justiz.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.