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  3. Justiz: Mit dem Gewehr ins Gericht

Justiz
01.04.2012

Mit dem Gewehr ins Gericht

Mann wollte seine Waffe bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Das war aber die falsche Adresse

Ein ganzes Waffenlager hat die Kripo bei den beiden Brüdern ausgehoben, die in Zusammenhang mit dem Augsburger Polizistenmord festgenommen wurden.

Nur die Dimension scheint eine Ausnahme zu sein. Denn immer wieder stellen Beamte Pistolen, Revolver, Gewehre und Munition sicher, für die keine behördliche Genehmigung – eine Waffenbesitzkarte – vorliegt.

In Augsburg sind 2600 Waffenbesitzer beim Ordnungsamt registriert. Nicht selten liegen in ihren Schränken aber auch ungenehmigte Waffen. Wer sie loshaben will, kann freilich schnell in die Bredouille geraten, wie zwei Verfahren vor Gericht zeigen.

Hausdurchsuchung brachte zwei Pistolen und 922 Schuss zutage

Ein 45-Jähriger wollte im Dezember 2010 ein Gewehr, das er illegal besaß, abgeben. Er fuhr damit zum Strafjustizzentrum, um es der Staatsanwaltschaft zu überreichen. Das war freilich die falsche Adresse. Und der falsche Weg.

Wegen „unerlaubtem Führen einer Schusswaffe“ wurde der 45-Jährige schließlich angeklagt. Eine sofortige Hausdurchsuchung förderte überdies zwei illegale halb-automatische Pistolen und 922 Schuss Munition zutage.

Die Pistolen, so begründete der Angeklagte nun vor Strafrichter Thomas Kessler, habe er „zur Selbstverteidigung“ behalten wollen. „Es gibt Leute, die mich nicht mögen.“ Die Strafe, die folgte, war durchaus drastisch: neun Monate auf Bewährung und 750 Euro Geldauflage.

Behörde zog 70-Jährigem die Waffenbesitzkarte ein

Ganz ähnlich erging es einem 70-jährigen Rentner, dem die Behörde die Waffenbesitzkarte eingezogen hatte.

Er sollte nun zwei Pistolen, fünf Revolver und drei Gewehre beim Ordnungsamt abgeben. Was er aber nicht tat, sodass schließlich die Polizei bei ihm aufkreuzte und das ganze Arsenal mitnahm. Angeklagt des illegalen Waffenbesitzes beteuerte der Rentner vor Strafrichterin Ulrike Ebel-Scheufele, er habe nicht gewusst, wie er die Waffen zur Ordnungsbehörde transportieren solle. Bei der Stadt habe man ihm auch nicht geholfen.

Dies sei sein Problem, habe die Auskunft gelautet. So sah es allerdings auch das Gericht. Seine Bemühungen seien „halbherzig“ gewesen, urteilte die Richterin und brummte dem Angeklagten eine achtmonatige Bewährungsstrafe plus 1200 Euro Geldauflage auf.

Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai bestätigt, dass die Behörden „sehr restriktiv“ vorgingen. Nickolai rät deshalb: Wer eine Waffe abgeben wolle, solle seinen Besuch beim Ordnungsamt vorher zeitlich genau fixiert ankündigen und die Waffe weder schussbereit noch in einem verschlossenen Behältnis mitbringen.

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