So eine Raserei ist einfach nur kriminell
Was sich am Samstag in der Stadt und vor allem in Haunstetten abgespielt hat, ist alles andere als hinnehmbar.
Eine Hochzeit ist für viele Menschen der „schönste Tag im Leben“. Im Autokonvoi hupen manche Gäste gerne. Sie wollen auf den besonderen Anlass aufmerksam machen und das Brautpaar laut feiern. Manche Anwohner und Passanten mag das schon nerven. Jeder hat seine individuelle Toleranzgrenze. Aber was sich am Samstag in der Stadt und vor allem in Haunstetten abgespielt hat, ist alles andere als hinnehmbar.
Überholmanöver, über rote Ampeln fahren, andere Fahrzeuge ausbremsen und dann noch eine vierspurige Fahrbahn zu blockieren, um dort zu tanzen, das ist nicht nur unfassbar dumm, sondern auch kriminell. So ein rücksichtsloses Verhalten bringt andere Verkehrsteilnehmer und Passanten in Gefahr. Wenn erwachsene Männer sich derart pubertär verhalten, sollten sie nicht mehr Auto fahren dürfen. Auf einer Spielzeugrennbahn wären sie besser aufgehoben.
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Bereitschaftspolizei alamieren und die gesamte Gesellschaft kontrollieren, Personalien aufnehmen, Führerscheine kontrollieren, Alkoholtests, Drogentests, Autos durchsuchen, Autos auf Verkehrssicherheit überprüfen, Zulassung, Warndreieck, Lichter, Verbandskasten, Reifenprofile, ...
Wenn die nach Stunden erst wieder die Hochzeit weiterfeiern können, ist es schon sehr, sehr spät. Hochzeit im A....
Das spricht sich rum, wenn ein-, zweimal Hochzeiten ins Wasser gefallen sind wird es ruhiger. Aber so, war doch cool. Waren die ganz großen Checker. Und nächstes mal toppen wir das noch.
Wenn sie einem dann überhaupt was nachweisen konnten bzw. der Anwalt das nicht über die Verjährungsgrenze hinauszögert, dann sinds ein paar Euro Bußgeld.
Keine Strafe, kein Unrechtsbewußtsein. Der Ausfall von Hochzeitsfeierlichkeiten ist ein Strafe, effektiver als die lächerlichen Bußgelder.
P.S: Autos beschlagnahmen wird nichts bringen. Die werden meistens gemietet.
>> Wenn erwachsene Männer sich derart pubertär verhalten, sollten sie nicht mehr Auto fahren dürfen. <<
Auch wenn es manche linksgrüne Scheinwelt zerstört; da tanzen nicht nur junge Männer auf der Straße. Und auf dem Film der meistens gedreht wird, sind auch nicht nur junge Männer zu sehen.
Und sehen wir es realistisch, ohne konkreten Tatnachweis wird diese Feier nicht im Ansatz zu einem Fahrverbot führen. Und das wissen diese "pubertierenden" Männer auch sehr gut; insbes. bei Taten aus der Gruppe ist dieser Rechtsstaat sehr schnell wenig durchsetzungsfähig. Ohne Videoaufzeichnung keine Chance für Zeugen 100% zu sagen, wer nötigt, wer rast, wer falsch überholt, wer tanzt...
Stimmt schon, dass da nichts ernsthaft durchgesetzt wird. Aber woran liegt das denn? An der Unfähigkeit, oder am Unwillen? Wenn ich mir so ansehe, welche Keulen teils im digitalen Bereich für rein monetäre Interessen geschwungen werden, behaupte ich, könnte man durchaus, einen ausreichenden Willen vorausgesetzt. Aber genau an letzterem fehlt es ganz offensichtlich. Und ja, die Problembären sind Leute aus allen Altersklassen, aus allen Bevölkerungsschichten. Religionen, Geschlecht, egal, das ist alles kein Ausschlusskriterium.
Am Ende des Tages ist es schlicht die jeweilige spezielle Person, die das Problem ist. Und die (erst mal) weg vom Steuer gehört. Aber schon mal mitbekommen, wie unwahrscheinlich es ist, dass ein staatlich bekannter Raser eine MPU verpasst bekommt (Führerscheinentzug)? Selbst wenn man genug amtliche Beweise hat, passiert zumeist einfach gar nichts in der Richtung. Bestenfalls ist der Lappen mal ein paar Wochen weg (Fahrverbot). Aber auf den geistigen Busch will man offenbar nicht klopfen.
"Nur mal zum Nachdenken: . . . Besteht hier Tötungs- und Verletzungsabsicht? Nach den Schilderungen der Zeugen doch eher nicht."
". . . über rote Ampeln fahren, andere Fahrzeuge ausbremsen und dann noch eine vierspurige Fahrbahn zu blockieren, um dort zu tanzen, das ist nicht nur unfassbar dumm, sondern auch kriminell."
Die Tötung bzw. Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer wird aber zumindest bei vorsätzlicher Nichtbeachtung roter Ampeln billigend in Kauf genommen und sollte entsprechend mit Gefängnis und Konfiszierung der Fahrzeuge geahndet werden.
Das Mantra mancher rechtslastigen Ideologen und Politiker "Freie Fahrt für freie Bürger" scheint mir an der Verwilderung der Sitten im Verkehr nicht ganz unschuldig zu sein.
Straße und öffentliche Verkehrsmittel entwickeln ich immer mehr zu rechtsfreien Räumen. Während die Polizei gezwungen wird, auf Steuerzahlerkosten mit ganzen Hundertschaften Wochenende für Wochenende randalierende Hooligans in Schach zu halten.
Lustig, nicht? An Weihnachten wird auf ein mal rumgeeiert, was man doch alles für Terroranschläge mit Kraftfahrzeugen auf Weihnachtsmärkten veranstalten könnte. Dass der alltägliche Straßenverkehr inzwischen teils ähnlich gefährliche Züge aufweist, will man lieber gar nicht hören. Kann ja jeder für sich selbst mal so überlegen, wann er das letzte mal letztlich mit Leib und Leben bedroht wurde, von jemandem, der im Nachhinein sich wohl mit dem Begriff "Unfall" aus der Verantwortung hätte stehlen wollen (und oft auch können). Wenn man dasselbe Verhalten mit einem anderen Alltagsgegenstand mit ähnlichem Gefährdungspotenzial an den Tag legen würde, wäre man recht schnell mit der Justiz konfrontiert.
>> Dass der alltägliche Straßenverkehr inzwischen teils ähnlich gefährliche Züge aufweist, will man lieber gar nicht hören. <<
Es ist unsachlich, wie Sie den islamistischen Terroranschlag von Berlin mit diesem Vorgang auf eine Ebene setzen.
Nur mal zum Nachdenken: Auf den Täter von Berlin wäre sofortiger Schusswaffeneinsatz mit Neutralisierung des Täters uneingeschränkt gerechtfertigt - aber hier? Besteht hier Tötungs- und Verletzungsabsicht? Nach den Schilderungen der Zeugen doch eher nicht.
Also werfen Sie das bitte nicht in einen Topf.
»Es ist unsachlich, wie Sie den islamistischen Terroranschlag von Berlin mit diesem Vorgang auf eine Ebene setzen.«
Wieso? Was heißt denn »Terror«? Haben /Sie/, Herr Peter P., mal drüber nachgedacht, was das Wort bedeutet? Hier mal, was der Duden zu diesem Wort sagt:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Terror
Wenn ich diesen Definitionen folgen will und mich auf die rein sachliche Ebene begebe, also z. B. dass erwachsene Menschen ihre Kinder nicht mehr zum Spielen raus lassen, weil es da draußen, im Straßenverkehr, so gefährlich sei, dann haben die offensichtlich Angst. Teils haben sie auch einfach um sich selbst Angst, auch dann, wenn sie im Auto unterwegs sind. Angst die Leute z. B. auch davon abhält, auf's Rad zu steigen. Angst eine Straße auf einem Zebrastreifen zu überqueren. Angst, Angst, überall Angst. Also nach obiger Definition könnte man das schon als »[systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken durch Gewaltaktionen (besonders zur Erreichung politischer Ziele)« bezeichnen.
Systematisch, weil die Rechtsprechung und auch die Strafverfolgung da ganz offensichtlich mit zweierlei Maß misst, was von einigen schamlos ausgenutzt wird. Ist man auf dieselbe Art und Weise mit einem anderen Gegenstand gefährlich oder gar tödlich, wird man schneller eingelocht, als einem lieb ist. Aber mit dem Auto... da geht schon was. Automobile Gewalt könnte man es schon nennen, wenn man von jemandem mit 2 Tonnen Blech bedrängt, gefährdet oder verletzt wird, allen voran bei einem Sozialverhalten, für das man in allen anderen Lebenssituationen deutliche Repressalien fürchten muss. Das Ziel mag noch weit niederer sein, als ein politisches (»freie Bahn mit Marzipan«), macht es dann aber eher nur noch schlimmer.
Angst, die durch alltägliche saugefährliche Verhaltensweisen von Kraftfahrern ausgelöst werden. Die das Verhalten der Menschen nachhaltig verändert hat. Warum genau soll ich das dann nicht als »Terror« bezeichnen oder damit vergleichen? Dass irgend ein Gesetzgeber auf der einen Seite Schusswaffengebrauch rechtfertigt, aber auf dem kraftfahrenden Auge sonst anscheinend völlig blind ist, steht auf einem anderen Blatt.
Da hilft nur noch Humor: Herr W. sorgt auf der B17 für Ordnung ;-)
https://www.bundeswehrentdecken.de/news/doorgunner-in-der-ch53
Der uneingeschränkte Gebrauch des Eigentums hat für Herrn P. oberste Priorität. Mögliche Kollateralschäden rechtfertigen keine Beschränkung.