Mädchen sexuell missbraucht: Kommt der Angeklagte nie mehr frei?
Plus Ein Mann steht in Augsburg vor Gericht, weil er ein Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Warum der Angeklagte bereits im Gefängnis in Sicherheitsverwahrung einsitzt.
"Es geht um mein Leben", ruft der Angeklagte Manfred S. (Name geändert) ein wenig aufgebracht in den Sitzungssaal. Denn der Vorsitzende Richter der Jugendkammer beim Landgericht Lenart Hoesch hat soeben den Verteidiger Jürgen Zillikens darauf hingewiesen, dass Zeugen nicht zweimal dieselbe Frage beantworten müssen. So sieht es die Strafprozessordnung vor. Die 18-jährige Caroline (Name geändert) sitzt nämlich schon zum zweiten Male neben ihrer Anwältin Marion Zech auf dem Zeugenstuhl. Und auch diesmal geht es um fünf Vorfälle, die etwa zehn Jahre zurück liegen und bei denen der Angeklagte das damals acht bis neun Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Das Verfahren ist ungewöhnlich, weil der 43-jährige Angeklagte in Straubing in Sicherungsverwahrung einsitzt. Er wird stets in Handschellen vorgeführt, die ihm erst im Sitzungssaal abgenommen werden.
Prozess in Augsburg: Angeklagter sagte, er fühle sich verhandlungsunfähig
Dass die Zeugin Caroline zweimal vor Gericht erscheinen muss, hat seinen Grund. Bevor am ersten Prozesstag der Verteidiger Fragen an Caroline stellen konnte, hatte der Angeklagte angegeben, er fühle sich verhandlungsunfähig, nachdem er wegen der Aufmerksamkeitsstörung ADHS das Schmerzmittel Subutex einnehme (wir berichteten). Das Gericht ist dieser Behauptung nachgegangen.
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