"Arkadas"-Chef greift bei Schlägerei ein – und wird selbst verletzt
Plus Arkadas-Chef Hasan Tekin hat in Augsburg einen Gast geschützt, der verprügelt wurde. Dabei wurde er selbst in eine Baustelle gestoßen. Die Folgen spürt er noch heute.
Hasan Tekin, Inhaber des in Augsburg wohl bekanntesten Döner-Imbisses "Arkadas" in der Maxstraße, bewies Mut: Als er am frühen Morgen des 8. Dezember 2018 sah, wie ein Mann vor seinem Lokal auf einen anderen am Boden liegenden Mann eintrat, lief er nach draußen und stellte sich schützend vor das Opfer. Und das, obwohl er wesentlich älter, kleiner und nicht so sportlich trainiert wie der Täter ist. Seine Zivilcourage blieb nicht ohne Folgen: Der Täter griff ihn an und schubste ihn mit Wucht in eine Baustelle. Hasan Tekin stürzte und zog sich Verletzungen an der Hüfte zu, sodass er ins Krankenhaus musste. Noch heute hat er mit den Folgen der Verletzung zu kämpfen, wie er am Rande eines Prozesses klagte, bei dem sich sein Widersacher und dessen Kumpel jetzt wegen Körperverletzung verantworten mussten.
Mit dem Augsburger "Döner-Verbot" im Rampenlicht
Das "Arkadas" von Hasan Tekin war vor Jahren bundesweit bekannt geworden, weil die Stadt Augsburg gegen den Laden ein sogenanntes "Döner-Verbot" erlassen hatte. Tekin durfte seine Spezialität nicht mehr nach draußen verkaufen – aus Gründen des Lärmschutzes, wie die Stadt argumentierte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das Verbot wieder auf. Im "Arkadas" treffen sich vor allem in den frühen Morgenstunden die Nachtschwärmer aus der Maxstraße, um noch schnell ihren Hunger zu stillen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> Anwalt Schönauer sagte, sein Mandant habe im Syrien-Krieg vier Cousins verloren und habe einfach überreagiert. Die Anwälte schlugen vor, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Dem folgte Richterin Ebel-Scheufele auch. <<
Wurde hier ein Nachweis erbracht? Starben diese Cousins als Zivilisten, Soldaten des Regimes oder islamistische Rebellen?
Warum sollte das überhaupt eine Gewaltstraftat rechtfertigen? So bleibt nach dieser Berichterstattung der Eindruck, dass Gewaltstraftaten durch Flüchtlinge milder bewertet werden.
Allein gelassen nun das Opfer - ein couragierter Helfer der nun in einem Zivilverfahren seinen Erfolg suchen muss und lediglich auf ein eingestelltes!! Strafverfahren verweisen kann.
Man kann Sie nur um Entschuldigung für dieses Land bitten Herr Tekin! 1.100 Euro für einen Krankenhaushalt und eine noch immer schmerzende Hüfte. Nein dieses Urteil erging nicht in meinem Namen!