Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: "Arkadas"-Chef greift bei Schlägerei ein – und wird selbst verletzt

Augsburg
11.11.2019

"Arkadas"-Chef greift bei Schlägerei ein – und wird selbst verletzt

Arkadas-Chef Hasan Tekin schützte in Augsburg einen Gast, der verprügelt wurde. Dabei wird er selbst in eine Baustelle gestoßen. Die Folgen spürt er noch heute.
Foto: Bernd Hohlen

Plus Arkadas-Chef Hasan Tekin hat in Augsburg einen Gast geschützt, der verprügelt wurde. Dabei wurde er selbst in eine Baustelle gestoßen. Die Folgen spürt er noch heute.

Hasan Tekin, Inhaber des in Augsburg wohl bekanntesten Döner-Imbisses "Arkadas" in der Maxstraße, bewies Mut: Als er am frühen Morgen des 8. Dezember 2018 sah, wie ein Mann vor seinem Lokal auf einen anderen am Boden liegenden Mann eintrat, lief er nach draußen und stellte sich schützend vor das Opfer. Und das, obwohl er wesentlich älter, kleiner und nicht so sportlich trainiert wie der Täter ist. Seine Zivilcourage blieb nicht ohne Folgen: Der Täter griff ihn an und schubste ihn mit Wucht in eine Baustelle. Hasan Tekin stürzte und zog sich Verletzungen an der Hüfte zu, sodass er ins Krankenhaus musste. Noch heute hat er mit den Folgen der Verletzung zu kämpfen, wie er am Rande eines Prozesses klagte, bei dem sich sein Widersacher und dessen Kumpel jetzt wegen Körperverletzung verantworten mussten.

Mit dem Augsburger  "Döner-Verbot" im Rampenlicht

Das "Arkadas" von Hasan Tekin war vor Jahren bundesweit bekannt geworden, weil die Stadt Augsburg gegen den Laden ein sogenanntes "Döner-Verbot" erlassen hatte. Tekin durfte seine Spezialität nicht mehr nach draußen verkaufen – aus Gründen des Lärmschutzes, wie die Stadt argumentierte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das Verbot wieder auf. Im "Arkadas" treffen sich vor allem in den frühen Morgenstunden die Nachtschwärmer aus der Maxstraße, um noch schnell ihren Hunger zu stillen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

11.11.2019

>> Anwalt Schönauer sagte, sein Mandant habe im Syrien-Krieg vier Cousins verloren und habe einfach überreagiert. Die Anwälte schlugen vor, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Dem folgte Richterin Ebel-Scheufele auch. <<

Wurde hier ein Nachweis erbracht? Starben diese Cousins als Zivilisten, Soldaten des Regimes oder islamistische Rebellen?

Warum sollte das überhaupt eine Gewaltstraftat rechtfertigen? So bleibt nach dieser Berichterstattung der Eindruck, dass Gewaltstraftaten durch Flüchtlinge milder bewertet werden.

Allein gelassen nun das Opfer - ein couragierter Helfer der nun in einem Zivilverfahren seinen Erfolg suchen muss und lediglich auf ein eingestelltes!! Strafverfahren verweisen kann.

Man kann Sie nur um Entschuldigung für dieses Land bitten Herr Tekin! 1.100 Euro für einen Krankenhaushalt und eine noch immer schmerzende Hüfte. Nein dieses Urteil erging nicht in meinem Namen!