OB-Kandidat der AfD muss sich erklären
Die Anzeige gegen Andreas Jurca ist schwierig zu bewerten, solange man die angeblichen Abbildungen mit Holocaust-Bezug nicht kennt. Sollten sie tatsächlich auf dem Rechner vorhanden sein, würde das verstörende Fragen aufwerfen.
Momentan fehlt es an konkretem Wissen, um die Strafanzeige gegen den OB-Kandidaten der AfD, Andreas Jurca, seriös beurteilen zu können. Die Staatsanwaltschaft äußert sich – wie in diesem Stadium einer Vorermittlung üblich – nicht zu Einzelheiten. Anzeigeerstatter Markus Bayerbach schweigt, weil er das so mit der Polizei vereinbart hat, und Jurca, gegen den sich die Anzeige richtet, sagt ebenfalls nichts. Es gilt damit erst einmal die Unschuldsvermutung, zumal man nicht vergessen darf, dass das Verhältnis zwischen Bayerbach und Jurca schon vor der Anzeigeerstattung gestört war.
Die Frage, ob eine Festplatte unerlaubt gelöscht wurde, spielt in der politischen Bewertung (rechtlich sieht das womöglich anders aus) keine große Rolle. Relevanter für Jurcas Kandidatur ist die Frage, was es mit den vermeintlichen Abbildungen auf sich hat, die angeblich den Weltkrieg und den Holocaust verharmlosen. Justiziabel ist so etwas nicht zwingend, weil erstens eine gewisse Schwelle erreicht sein muss und solche Abbildungen zweitens auch weiterverbreitet worden sein müssten, damit daraus eine Volksverhetzung wird.
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