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  3. Prozess: Pascha und der „wildgewordene Steuerfahnder“

Prozess
31.08.2017

Pascha und der „wildgewordene Steuerfahnder“

Tief ins Rotlichtmilieu hat sich die 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts eingearbeitet: Es geht um die Frage der Mehrwertsteuer.

Verteidiger fordern Freisprüche für den angeklagten Bordell-König Hermann Müller und seinen Betriebsleiter

Im Geschäft mit der käuflichen Liebe ist Hermann Müller eine feste Größe. Der gebürtige Franke ist seit zwei Jahrzehnten an Bordellen in Deutschland und Österreich beteiligt, die unter dem Namen „Pascha“ laufen. Folgt die 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, muss Müller für mehr als vier Jahre ins Gefängnis. Und zwar wegen Steuerhinterziehung von 1,5 Millionen Euro. Den Vorwurf der Anklage an Lohnsteuer und Sozialabgaben weitere Millionen hinterzogen zu haben, hat das Gericht im laufenden Prozess zu prüfen.

Gestern war der Tag der Verteidiger. Für Müller und den beklagten Betriebsleiter des Münchner Pascha´beantragten die sechs Anwälte unisono Freisprüche. In ihren mehrstündigen bis in den Abend gehenden Plädoyers sprachen sie einerseits von einem „absurden Steuerrecht“. Die Ermittlungen und Müllers Verhaftung in Salzburg seien einzig und allein auf einen „wildgewordenen“ Münchner Steuerfahnder zurückzuführen. Florian Ufer, Müllers Strafverteidiger, wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass in Köln und Salzburg, wo es ebenfalls Pascha-Bordelle gibt, diese völlig unbeanstandet laufen würden.

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