Urteil: Polizist schlägt Randalierer zu Unrecht
Ein Beamter hat es bei einem Einsatz in Augsburg übertrieben – und einem Betrunkenen laut Urteil mehrere Schläge ins Gesicht versetzt. Er bestreitet den Vorwurf. Doch mehrere Kollegen sagen vor Gericht gegen ihn aus
Der Einsatz im Dezember vorigen Jahres klingt nach Ärger. Das ist den Polizisten schon klar, als sie im Streifenwagen zum Jakobertor fahren. Ein Mann wird gemeldet, der über die Straße torkelt und mit Fahrrädern wirft. Auf die Ankunft der Beamten reagiert der Betrunkene mit Drohgebärden und Beschimpfungen. Die Polizisten beschließen, dass er in eine Ausnüchterungszelle muss. Weil er nicht mitkommen will, wird er gefesselt. Im Gerangel mit dem Randalierer hat ein Polizist nach Einschätzung von Amtsrichter Julian Mertes aber deutlich überreagiert.
Der 45-jährige Beamte hat laut Urteil dem Randalierer mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt – wegen Körperverletzung im Amt. Der beschuldigte Polizist ist Diensthundeführer. Seit über 20 Jahren ist er auf der Straße unterwegs. Er ist sich keiner Schuld bewusst. Er sagt, er habe den anderen Beamten helfen wollen, den Randalierer zu fesseln. Der Betrunkene sei am Boden gelegen, habe sich aber weiter gewehrt. Eine Hand sei in der Handschelle gewesen, die andere habe der Mann aber unter seinem Oberkörper verborgen. Der Beamte gibt an, er habe mit der Faust gegen den Rumpf des Randalierers geschlagen. Das seien „Schockschläge“ gewesen. Er habe einen kurzen Schmerzreiz setzen wollen, damit der Mann die Hand freigibt. Das sei auch passiert – und er sei gefesselt worden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.