Trunkenheitsfahrt wird Berufsschullehrer zum Verhängnis
Ein Mann tritt eine Stelle in einer privaten Augsburger Schule an. Dann verweigert ihm die Regierung von Schwaben die Lehrerlaubnis. Der Grund: ein Vorfall, der Jahre zurückliegt.
Nur zwei Monate hatte der Mann an einer Berufsschule in Augsburg unterrichtet, vom September bis November 2016. Dann war Schluss. Es war kein freiwilliges Ende seiner Lehrtätigkeit für den 54-jährigen Mann, einen Schreinermeister. Ihm wurde gekündigt. Musste gekündigt werden, denn die Regierung von Schwaben hatte die Genehmigung zum Unterrichten nicht erteilt. Da der 54-Jährige gegen diese Entscheidung klagte, wurde der Fall nun vor der dritten Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts verhandelt.
Der Schreinermeister hatte in der Vergangenheit bereits jahrelang als Berufsschullehrer an einer Schule im Landkreis Aichach-Friedberg, unterrichtet, ehe 2015 sein befristeter Vertrag auslief, wie er in der Verhandlung schilderte. Ab dann sei er ein Jahr lang mit seiner Schreinerei selbstständig gewesen und habe nebenbei in Teilzeit für ein Theater arbeitet. Bis er einen Anruf von einer privaten Augsburger Berufsschule erhielt: Dort brauchte man weitere Lehrer, das Vorstellungsgespräch des 54-Jährigen lief gut: Er bekam die auf ein Jahr befristete Stelle. Als er die mündliche Zusage aus Augsburg hatte, habe er die Stelle am Theater gekündigt und sein Gewerbe abgemeldet.
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