Prozess scheitert an Hörgerät
Ein junger Mann sollte sich in Augsburg vor Gericht verantworten, weil er sich in der Tram vor Kindern entblößt haben soll. Doch er kann nichts verstehen.
Auch wenn Prozesse viele Wochen vorher terminiert, Angeklagte, Zeugen und Gutachter geladen werden, geht im Gerichtssaal nicht immer alles glatt über die Bühne. Verhandlungen platzen, weil mal ein Verteidiger erkrankt, ein wichtiger Zeuge nicht erscheint. Mit einem besonders kuriosen „Verfahrenshindernis“ war Jugendrichter Bernhard Kugler konfrontiert, der mit zwei Schöffen über einen jungen afghanischen Flüchtling richten sollte, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt war.
Der 21-Jährige, der zur Tatzeit im Dezember 2017 noch Heranwachsender war, sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Er ist schwerhörig und trägt ein Hörgerät. Als er zu Prozessbeginn von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt wird, hält er das kleine elektronische Gerät in der rechten Hand. Ein geladener Dolmetscher für die kurdische Sprache kann sich mit dem Angeklagten nicht verständigen. Nach einigem Hin und Her stellt sich heraus, dass der junge Mann Kurdisch nicht versteht. Und – was das weitaus größere Hindernis ist – die Batterie für sein Hörgerät leer ist. Weil die Spezialbatterie nicht so schnell zu beschaffen ist und überdies ein anderer Dolmetscher benötigt wird, muss das Gericht das Verfahren aussetzen. Es wird Anfang August neu aufgerollt. Mit einer neuen Batterie im Hörgerät des Angeklagten.
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