Schmuck und Faustkeil
Ein Archäologe muss nicht nur gewissenhaft beim Graben vorgehen. Ein Archäologe hat anschließend seine Funde auch noch wie ein Kriminalist auszuwerten. War zum Beispiel dieses Kind, dessen Leichnam bei der Grabung in Langenreichen am Fuß eines steinzeitlichen Grabens entdeckt wurde, eines natürlichen Todes gestorben? War es ein uraltes Menschenopfer zum Bau?
Weil es keine Zeugen gibt, die dabei waren, keine Schriftfunde, die etwas überliefern, haftet in einem solchen Fall jeder weitergehenden Aussage das Etikett des Ungefähren an. Der Archäologe Michael Rind wollte sich nach seinem Vortrag über Menschenopfer im Landratsamt zum Beispiel nicht festlegen, ob der Fund des Kindes auf ein 6500 Jahre zurückliegendes Menschenopfer verweist, um den Bau der Grabenanlage zu begünstigen.
Exponate von überregionaler Bedeutung
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