Ein Verbot von Raketen in der Innenstadt ist weltfremd. Warum auch eine zentrale Veranstaltung nichts ändern würde.
Ein Feuerwerksverbot an Silvester für große Teile der Augsburger Innenstadt, das strikt eingehalten wird, ist weltfremd. Die Zone, die sich über Altstadt, Maximilianstraße, Königsplatz, Fuggerstraße, Konrad-Adenauer-Allee und Theodor-Heuss-Platz erstreckt, ist so riesig, dass zielführende Kontrollen überhaupt nicht machbar sind. Es gibt zudem viele Anwohner, die selbst gerne mit Feuerwerk und Raketen ins neue Jahr feiern wollen. Ihnen dieses Vergnügen zu verbieten, kann ja wohl nicht angehen. Das Feuerwerksverbot ist einzig dazu da, die größten Auswüchse zu verhindern. Polizei und städtischer Ordnungsdienst haben in einer Nacht, die für sie sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig ist, auf diese Weise die Handhabe, erkennbar Betrunkenen die Knallkörper abzunehmen oder gegen Personen vorzugehen, die ihre Raketen auf andere Menschen richten.
Eine Großstadt wie Augsburg benötigt kein zentrales Feuerwerk außerhalb der Stadtzone, um Feinstaub zu minimieren. Denn es sind ja in erster Linie Anwohner, die ein Feuerwerk zünden. Sie würde das auch tun, gäbe es irgendwo ein offizielles Feuerwerk. Ein solches a böte sich nur dann an, wenn es eine Veranstaltung gäbe. So war es stets bei den großen Silvesterfeiern in der Kongresshalle.
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