Stadtwerke: Das Bürgerbegehren ist wohl unzulässig
OB Gribl hält die Fragestellung für missverständlich. Kritiker der geplanten Fusion der Energiesparte mit Erdgas Schwaben werfen dem Oberbürgermeister juristische Winkelzüge vor.
Konkret lautet die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“
Durch diese Formulierung könnten Bürger in die Irre geführt werden, sagt Gribl. Der Stadtrat habe ausgeschlossen, dass die Bereiche Wasser und Verkehr mit fusioniert werden könnten. „Wasser und Verkehr sind nicht betroffen“, bekräftigte Gribl gestern. Er selbst trete auf vielen politischen Ebenen dafür ein, das die Wasserversorgung von Kommunen nicht zur Disposition gestellt wird.
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