
4500 Überstunden: Stadträte werden noch mal über die Causa Merkle beraten


Die Regierung von Schwaben gibt keine Bewertung zur Rechtmäßigkeit der Überstundenansprüche des Augsburger Baureferenten ab. Das müsse die Stadt selbst hinbekommen.
Die Überstundenforderungen von Baureferent Gerd Merkle (CSU) werden nun nochmal den Personalausschuss des Stadtrats beschäftigen und dort beraten werden. Grund: Die Regierung von Schwaben wird keine inhaltliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der finanziellen Überstunden-Abgeltung vom Baureferenten Gerd Merkle abgeben. Das teilt die Aufsichtsbehörde der Stadt Augsburg in einem Schreiben mit, das am Montag hinausging. "Die Regierung betont darin, dass die Stadt in einer solchen Angelegenheit, die ihre Personalhoheit betrifft, grundsätzlich selbst in eigener Verantwortung zu entscheiden hat", hieß es in einer Pressemitteilung seitens der Regierung von Schwaben vom Montag.
Die Regierung von Schwaben war von der Stadt eingeschaltet worden, nachdem die Mitglieder des Personalausschusses des Stadtrats dies in einer Sitzung hinter verschlossenen Türen kurz vor Ostern mehrheitlich so beschlossen hatten. Sie wollten auf Anregung der Grünen eine Einschätzung von unabhängiger Seite haben, ob die Überstundenforderung Merkles so in Ordnung geht. Die Juristen der Stadtverwaltung waren zum Ergebnis gekommen, dass die Auszahlung von 200.000 Euro für mehr als 4500 Überstunden, die Merkle noch in seiner Zeit als städtischer Angestellter im Baureferat bis 2008 und vor Beginn seiner politischen Laufbahn angehäuft hatte, rechtens ist.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Zuerst sollte die Regierung von Schwaben und jetzt soll der kommunale Arbeitgeberverband oder eine renommierte Anwaltskanzlei die ein Rechtsgutachten erstellen, hinter dem sich die Stadt dann verstecken kann. - Hat die Stadt Augsburg mit über 6500 Bediensteten nicht wenigstens einen dienst- und arbeitsrechtlich erfahrene Juristen??
Nach der kuscheligen Corona- und Homeoffice-Phase kochen Altlasten hoch und es tun sich Abgründe von Inkompetenz und Nachlässigkeit auf.
Es scheint, eine Revision des gesamten Rathauses wäre sinnvoll.
Ohne jetzt auf die Rechtmäßigkeit der geleisteten Überstunden einzugehen, so fragt man sich doch, warum wurde die Regierung von Schwaben hierzu eingeschaltet? Ist man seitens der Stadt nicht in der Lage oder Willens, hierzu eine Entscheidung zu treffen? Möchte man der Konsequenz einer Entscheidung in Bezug auf zu tragende Verantwortung entgehen? Es erscheint schon mehr als verwunderlich, dass in rein personalrechtlichen Angelegenheiten die Stadt hierzu nicht in der Lage oder Willens ist! Erhebt sich natürlich die Frage, was will bzw. wollen die Verantwortlichen der Stadt überhaupt verantwortlich entscheiden?
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Arbeitnehmer müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen,
dass die Zahl der Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder
zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das
BAG vor kurzem (lt. AA in "Bundesrichter: Beweislast für Überstunden bei
Arbeitnehmern" / 04.05.2022)
Wenn die bisher veröffentlichten Äußerungen zutreffend sind und ich diese
richtig verstanden habe, so sind die Überstunden doch dem Grunde und der
Höhe nach von der Stadt in der Vergangenheit akzeptiert (dankbar angenom-
men) worden ..........
Akzeptiert ja - aber die Rechnung begleichen ??
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Die Stadtverwaltung hält den Anspruch für rechtmäßig,
heißt es oben.
Tja, wer ist nun nach den Regularien der Stadt Augsburg
zur Entscheidung über Vergütungsansprüche zuständig?
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„ ……. zuständig ?“
Offenbar niemand - da ist wohl eine Lücke in der
Organisation der Stadtverwaltung
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Man beauftrage umgehend eine außenstehende
Beratungsfirma mit der Erstellung eines einschlä-
gigen Gutachtens …..
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Den Schaden für die Stadt hat der zu verantworten, der eine vertrauliche Personalangelegenheit aus einer nichtöffentlichen Sitzung an die Presse durchgestochen hat. Es wird hoffentlich nicht die FDP gewesen sein, die diesen nun beklagt.
Eine sehr kluge Entscheidung der Regierung von Schwaben. Die Stadt sollte Herrn Merkle anbieten, zunächst ins Angestelltenverhältnis zurückzukehren. Dort kann er in aller Ruhe bei vollen Bezügen seine Überstunden abbauen und danach in Pension gehen. Wenn er das nicht will, ist das seine Entscheidung.
Das wären über zwei Jahre Urlaub am Stück. Wo ist da der Sinn dahinter? Dann kann man es auch direkt bar auszahlen.
Meine Lösung: die Überstunden des letzen laufenden Jahres auszahlen, so wird es auch in der Wirtschaft gemacht. Alle anderen Ansprüche sind längst verfallen
Der Sinn dahinter ist der, dass Herr L. meint, dass Merkle mit einer Rückkehr ins Angestelltenverhältnis seine Ansprüche aus der Pension als Kommunaler Wahlbeamter verlöre. Er ginge dann auch nicht in Pension sondern in Rente, da er vor seiner Referententätigkeit kein Beamter war.
Er selbst würde das natürlich nicht tun. Es ist nur ein schelmischer Vorschlag zum Schaden Merkles. Aber moralisch natürlich einwandfrei. ^^
Quatsch, die Pensionsansprüche verfallen natürlich nicht, werden aber bis zum Erreichen des Rentenalters mit den Einkünften aus der Angestelltentätigkeit verrechnet. Warum soll der Steuerzahler doppelt zahlen, wenn jemand vorzeitig in den Ruhestand geht? Merkle will das Beste aus beiden Welten, das ist nicht in Ordnung.