Augsburger beschimpft den Islam und landet vor Gericht
Plus Ein 64-jähriger Augsburger hat in verächtlicher Weise den Islam kritisiert. Beim Prozess gegen ihn ging es um einen Straftatbestand, der selten eine Rolle spielt.
Es ist ein Straftatbestand, der nicht oft in den Gerichtssälen zur Debatte steht, der aber von großer Bedeutung für die Meinungs- und Kunstfreiheit ist: Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches sieht Sanktionen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren für denjenigen vor, der "Bekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen" beschimpft und damit den öffentlichen Frieden stört. Ein 64-jähriger Augsburger ist jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 810 Euro (30 Tagessätze zu je 27 Euro) verurteilt worden, weil er den Islam in einer verächtlichen Weise kritisiert hatte.
Er hatte auf einer Webseite das Foto einer Moschee mit den Worten "Der Islam ist eine Seuche für die Menschheit" kommentiert. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatbestand als erfüllt an und beantragte einen Strafbefehl, den Amtsrichter Fabian Espenschied dann auch erließ. Der 64-Jährige akzeptierte den Vorwurf, legte aber Einspruch ein, um aufgrund seiner Einkommensverhältnisse einen geringeren Tagessatz zu erreichen, was ihm auch in einer Verhandlung zugestanden wurde.
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Das würde ich eher als Meinungsäußerung sehen. Dafür eine Strafe auszusprechen ist schon ein starkes Stück. Da hatte der Angeklagte ja Glück, dass nicht nach der Scharia bestraft wurde.