
Bürgerbegehren: Juristischer Streit um Steuererhöhungen geht los


Gleich zwei Bürgerbegehren richten sich gegen Steuererhöhungen in Augsburg. Warum sich schon jetzt ein juristischer Streit abzeichnet und was der Oberbürgermeister dazu sagt.
Werden die Augsburger bei einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob sie sich mit den vom Stadtrat beschlossenen Steuererhöhungen abfinden? Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass die Antwort länger auf sich warten lässt. Die Initiatoren beider Bürgerbegehren, die sich gegen die höhere Grundsteuer und Gewerbesteuer richten, sind überzeugt, dass die Begehren juristisch zulässig sind. Von anderer Seite war und ist in ersten Reaktionen zu vernehmen, dass dies nicht der Fall ist, da der Haushalt betroffen sei. Wer hat Recht?
11.000 Unterschriften reichen nicht unbedingt zum Bürgerbegehren
Dies müssen womöglich die Gerichte klären, sofern die Initiatoren genügend Unterschriften für ihr Anliegen sammeln. 11.000 Unterschriften sind nötig, damit ein Bürgerbegehren als erfolgreich eingestuft wird. Auch mit 11.000 vorliegenden Unterschriften ist nicht automatisch gesagt, dass es zum Bürgerentscheid kommt. Es gibt eine weitere Hürde: Die Stadt müsste in einem Gutachten prüfen lassen, ob die Bürgerbegehren zulässig sind. Kommen die Juristen der Stadtverwaltung zur Entscheidung, dass sie es nicht sind, wird dem Stadtrat vorgeschlagen, die Begehren abzulehnen. Es ist davon auszugehen, dass sich das regierende Dreierbündnis dieser juristischen Einstufung anschließen wird. Sollte der Stadtrat den Bürgerentscheid folglich ablehnen, könnten die Initiatoren dagegen klagen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
(unbewiesene Tatsachenbehauptung/edit/NUB 7.2)
Irgendwie sind das aber auch üble Unterstellungen, die Sie hier zum wiederholten Male posten, oder?