Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Nachrüsten oder ersetzen? Was sich für Augsburger mit Holzöfen ändert

Augsburg
31.01.2024

Nachrüsten oder ersetzen? Was sich für Augsburger mit Holzöfen ändert

Auskunft darüber, ob der eigene Kaminofen die neuen Grenzwerte überschreitet, gibt eine Einzelmessung durch den Schornsteinfeger.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa

Plus Ab Ende 2024 gelten für altere Holzofen-Modelle strengere Vorgaben des Umweltbundesamts. Was die Kaminkehrerinnung Schwaben den Besitzern rät.

Nachrüstung, Neubau oder gleich ganz stilllegen: Seit Januar gilt die neue Immissionsschutzverordnung des Umweltbundesamts. Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden und die neuen Kohlenstoffmonoxid- oder Feinstaubwerte überschreiten, müssen nun bis Ende des Jahres nachgebessert werden. Dies wurde 2010 von der damaligen Koalition aus Union und SPD festgelegt - bereits in vergangenen Jahren mussten Besitzer älterer Öfen nachrüsten. "Die meisten entschieden sich für einen neuen Ofen", erklärt Christoph Fichtl von der Kaminkehrerinnung Schwaben. Ob der eigene Holzofen die Werte überschreitet, wird von einem Kaminkehrer in einer Einzelmessung festgestellt. 

Die neue Regelung gilt jedoch nicht für alle Öfen. Küchenherde fallen ebenso wenig unter die Verordnung wie gemauerte Grundöfen, bei denen nachgewiesen werden kann, dass der gesamte Ofen für den Austausch zerstört werden müsste. Betroffen sind laut Umweltbundesamt dennoch 2,3 Millionen Holzöfen, für Augsburg gibt es keine Zahlen. Fichtl rät allen Betroffenen, sich einen neuen Ofen zuzulegen: "Es ist, als ob man bei einem alten Auto neue Sitze einbaut. Man hat keinerlei Garantie und bleibt auf Reparaturen sitzen, denn es ist immer noch ein altes Auto." Zwar gelten bei Nachrüstung durch Feinstaub- und Kohlenmonoxidfilter höhere Grenzwerte als bei neuen Geräten, jedoch sei der Wirkungsgrad geringer. "Neue Geräte haben einen Wirkungsgrad von 70 bis 80 Prozent, sie müssen also weniger Holz für die gleiche Temperatur verheizen. Damit entstehen automatisch weniger Schadstoffe", erklärt Fichtl. Zudem sei der Filtereinbau teuer: "Da müssen Sie mit 1500 bis 2000 Euro rechnen. Gleichzeitig bekommen Sie einen neuen Kaminofen bereits ab 800 Euro." 

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.01.2024

>> Das Umweltbundesamt rät hingegen inzwischen grundsätzlich von der Nutzung von Holz als Brennstoff ab. Grund ist der Schadstoffausstoß von Holzheizungen. <<

Die haben erst 2023 eine Anleitung zum richtigen Heizen mit Holz veröffentlicht...

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/faltblatt_heizen_mit_holz_2023_04_19.pdf

Grün macht die Menschen irre !

06.02.2024

Kann man sich natürlich so reininterpretieren...

Natürlich veröffentlichen die sowas und das sollen sie doch auch. Weil geheizt wird so oder so damit und wenn man so durch die Gegend riecht, dann haben einige eine Anleitung bitter nötig.