Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Prozess um die "Pflege-Mafia": Mutter und Sohn werden verurteilt

Augsburg
09.06.2022

Prozess um die "Pflege-Mafia": Mutter und Sohn werden verurteilt

Berge von Akten lagerten nach der Großrazzia bei Pflegediensten 2019 in einer Halle der Augsburger Polizei. Der Komplex wird von der Justiz weiterhin aufgearbeitet.
Foto: S. Wyszengrad (Archiv)

Die Razzia bei Augsburger Pflegediensten hatte 2019 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Justiz arbeitet den Komplex auf. Nun standen eine Mutter und ihr Sohn vor Gericht.

Monatelang hatte die Soko "Eule" verdeckt ermittelt, Telefone abgehört, ehe sie am 23. Oktober 2019 mit aller Macht zuschlug: Rund 500 Polizisten durchsuchten 170 Büros und Wohnungen, über ein Dutzend Beschuldigte kamen in Haft. Der Verdacht: Acht Pflegedienste der Stadt sollen über Jahre hinweg systematisch die Kranken- und Pflegekassen durch falsche Abrechnungen um Millionen betrogen haben. Die Razzia sorgte unter dem Stichwort "Pflege-Mafia" bundesweit für Schlagzeilen. Inzwischen hat die Justiz den Komplex weitgehend aufgearbeitet. Die "Köpfe" der Unternehmen sowie weitere Verantwortliche sind bereits vom Landgericht bei zwei großen Prozessen zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt worden. Jetzt folgen nach und nach die Helfershelfer. Am Dienstag erhielten Mutter und Sohn einer Anwaltsfamilie, die als "Strohleute" beim Pflegedienst Fenix fungierten, vom Schöffengericht unter Vorsitz von Roman Tomasini Bewährungsstrafen.

Dass die beiden Angeklagten, obwohl des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 369 Einzelfällen mit einem Schaden von fast drei Millionen Euro schuldig gesprochen, relativ milde davonkamen, ist vor allem einem juristisch besonderen Konstrukt zu verdanken. Der Pflegedienst Fenix, der einige Hundert vor allem russischsprachige Patienten betreute, war von der heute 44-jährigen gebürtigen Ukrainerin Julia L. im Jahre 2012 gegründet worden. Sie war die "heimliche Chefin" des Unternehmens. Weil die Frau aber bereits damals in einem anderen Fall wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 22.000 Euro verurteilt worden war, war sie als Leiterin von den Kassen nicht akzeptiert worden. Ein Anwalt, Ehemann und Vater der jetzigen Angeklagten, hatte damals daraufhin ein Strohmann-Konstrukt erfunden.

Pflegeskandal in Augsburg: Leistungen waren betrügerisch

Seine Ehefrau, 69, fingierte über Jahre hinweg als Schein-Gesellschafterin, der Sohn, 38, als Schein-Geschäftsführer. Die Kassen hatten sich in den Verträgen mit Fenix aber zusichern lassen, dass Julia L. in dem Unternehmen nicht mehr tätig ist. Weil die 44-Jährige aber am Ende trotzdem den Dienst, wenn auch heimlich hinter den Kulissen, führte, waren die Verträge mit den Kassen quasi hinfällig, hatten keine juristische Grundlage mehr. Die Folge: Alle abgerechneten Leistungen waren betrügerisch, obwohl sie tatsächlich erbracht worden waren. Weil die beiden nun Angeklagten (Verteidiger: Isabel Kratzer-Ceylan und Helmut Linck) davon gewusst haben sollen, haben sie sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mitschuldig gemacht.

Beim Geschäftsführer eines Augsburger Pflegedienstes fanden die Ermittler rund drei Millionen Euro in Bar. Er hatte das Geld bei sich zuhause gebunkert.
Foto: Polizei

Anklagevertreter Christian Neumann von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft beim Landgericht München I warf Mutter und Sohn denn auch insgesamt 369 Einzelfälle des bandenmäßigen Betrugs vor, dem Sohn zusätzlich fünf Fälle der "unrichtigen Darstellung" von Jahresabschlüssen des Pflegeunternehmens. Der Betriebswirt, der zumeist in Spanien lebte, hatte sich wenige Wochen nach der Großrazzia den Ermittlern freiwillig gestellt. Er wurde bei seiner Ankunft am Flughafen festgenommen, saß eine Zeit lang in Untersuchungshaft.

Der Prozess ging relativ schnell über die Bühne. Nach einem einstündigen Verständigungsgespräch einigten sich Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht über einen Strafrahmen im Bereich der Bewährungsmöglichkeit. Die beiden Angeklagten legten über ihre Anwälte Geständnisse ab, was eine möglicherweise wochenlange Verhandlungsdauer vermied.

Gerichtsprozess: Gesundheitswesen anfällig für solche Straftaten

Staatsanwalt Neumann sah den eigentlichen Strippenzieher des Strohmann-Konstrukts in dem bereits verurteilten Rechtsanwalt, dem Ehemann und Vater der Angeklagten. Diese seien von dem Anwalt mit hineingezogen worden. Grundsätzlich sagte der Ankläger, das Gesundheitswesen sei besonders anfällig für solche Straftaten. "Wer sich an diesem System bereichert, muss bestraft werden."

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Die Angeklagten hätten für ihre Scheintätigkeit "unangemessen hohe Gehälter im Schnitt von monatlich jeweils 7500 Euro brutto kassiert". Die Verteidiger Isabel Kratzer-Ceylan und Helmut Linck stellten besonders die Geständnisse ihrer Mandanten heraus, ohne die es vermutlich einen langen Prozess gegeben hätte. Kratzer-Ceylan sagte, die Familie des im Juli 2021 verurteilten Anwalts habe bereits 860.000 Euro des Schadens wiedergutgemacht. Das Schöffengericht verurteilte die Mutter zu 17 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, den Sohn zu 16 Monaten. Als Bewährungsauflage muss die Frau 4000 Euro, der Sohn 5000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.