
Schriftliches Urteil: Darum gilt das Klimacamp als Versammlung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Augsburger Klimacamp als eine Versammlung eingestuft. So lautet das schriftliche Urteil.
Der städtische Bescheid aus dem Juli 2020, das Augsburger Klimacamp aufzulösen, war rechtswidrig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte das entsprechende Urteil, wie berichtet, bereits Anfang März gefällt. Die Stadt Augsburg hatte damit eine Schlappe erlitten. Am Donnerstag legte das Gericht nun das erwartete schriftliche Urteil vor.
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Wie berichtet, hatte die Stadt Augsburg vor knapp zwei Jahren in einem Bescheid festgestellt, dass das Klimacamp keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes mehr sei. Der Zeitraum, auf den sich der Bescheid bezog, war der 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020. Dagegen klagte die Organisation Fridays for Future Augsburg, die neben dem Augsburger Rathaus mit Zelten und Pavillons das sogenannte Klimacamp errichtet hatte, um sich "insbesondere auch gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg zu wenden", wie es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes heißt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Stadt hat Ihre Bedenken gegen das Klimacamp auf eine falsche Basis gestützt und das flog ihr um die Ohren. Dem VGH hat man es damit leicht gemacht, weil der die Frage, inwieweit das Demonstrationsrecht es deckt, dass dauerhaft öffentlicher Raum besetzt wird und dauerhaft gegen sonst für alle anderen gültige Regeln verstoßen wird (zumindest Denkmalschutz) gar nicht klären musste.
Das wäre aber grundsätzlich bei der Zunahme der Demonstrationsveranstaltungen im öffentlichen Raum dringend notwendig.
Der Nötigungscharakter ist doch ganz offensichtlich und hat mit freiheitlich-demokratisch nun so überhaupt nichts zu tun.
Eigentlich steht ja alles auf dem Bild der Aktivisten " Wir Campen bis Ihr Handelt"
Lex Klimacamp: Traurig aber war, wenn Politiker, Rechtsvertreter und Justiz versagen, hilft wahrscheinlich nur noch ein Bürgerentscheid, um den Mehrheitswunsch der Bürger zu entsprechen und ein jahrelanges und wildes Campieren in der Innenstadt von Augsburg zu verbieten.
Dass ein rechter Querdenker wie Sie glaubt für die Mehrheit der
Bürger zu sprechen. bleibt Gott sei Dank Wunschdenken.
Verwaltungs- oder verfassungsgerichtliche Urteile zuungunsten der Exekutive regelmäßig - so auch hier - als "Schlappe" oder gar als "schallende Ohrfeige" zu bezeichnen, ist verfehlt. Die Entscheidung der Stadt Augsburg war rechtlich vertretbar und nicht etwa abwegig, auch wenn man sie nicht unbedingt teilen muss. Dass das Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bewertung des "Augsburger Klimacamps" durch die Stadt nicht geteilt haben, sollte nicht als "Schlappe" für die Stadt, sondern vielmehr als Beleg für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats angesehen werden. Denn ein Urteil gegen ein Exekutivorgan wäre in autokratischen Staaten wie China oder der Russischen Föderation kaum vorstellbar.