Streit um Unterbringung in Psychiatrie: Erfolg vor dem Verfassungsgericht
Plus Das Amtsgericht Augsburg ordnet an, eine Frau für sechs Wochen in der Psychiatrie unterzubringen. Doch ihr Anwalt geht dagegen vor – bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Die 24-Jährige gilt als polizeibekannt. Diebstahl, Widerstand, Beleidigung, Bedrohung und Angriff auf Polizisten stehen unter anderem auf der Liste der Vorwürfe gegen sie. Hinzu kommt ein Vorfall im März vergangenen Jahres mit einem Messer in der Fußgängerzone. Das Amtsgericht Augsburg hatte in einem Beschluss eine sechswöchige Unterbringung der jungen Frau in der Psychiatrie angeordnet, um sie dort begutachten zu lassen. Es geht um die Frage, inwieweit die Augsburgerin schuldfähig ist und ob sie eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Strafverteidiger Helmut Linck ging der Schritt des Amtsgerichts zu weit. Er legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein - mit Erfolg.
Der Vorwurf gegen die 24-Jährige wiegt schwer. Mit einem Teppichmesser soll sie im März vergangenen Jahres in der Bürgermeister-Fischer-Straße auf einen Bekannten eingestochen haben. Im Moment des Angriffs aber fuhr die Klinge offenbar ein, sodass der Mann unverletzt blieb. Danach soll sie mit ihren Fäusten und einer Tasche auf den Mann eingeschlagen haben. Mehrere Strafverfahren gegen die Frau wurden miteinander verbunden. Das Gericht wollte im Rahmen des Hauptverfahrens ein Gutachten hinsichtlich der Frage nach der Schuldfähigkeit der Frau in Auftrag geben. Wie Anwalt Helmut Linck berichtet, machte seine Mandantin jedoch von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch.
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