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  3. Augsburg: Testzentrum in Augsburg arbeitete zeitweise ohne Vertrag für die Stadt

Augsburg
31.03.2023

Testzentrum in Augsburg arbeitete zeitweise ohne Vertrag für die Stadt

Das Testzentrum der Stadt Augsburg war auf dem Messegelände untergebracht.
Foto: S. Wyszengrad (Archivbild)

Plus In der Hochphase der Pandemie versäumte es die Stadt Augsburg, einen Vertrag mit dem Betreiber des Testzentrums zu verlängern. Im Stadtrat krachte es deswegen.

Das Corona-Testzentrum, das die Firma Bäuerle im Auftrag der Stadt Augsburg beziehungsweise des Freistaats betrieb, hat 2021 ein Dreivierteljahr lang ohne gültige vertragliche Basis gearbeitet. Zwar wurde im September 2020 ein Vertrag geschlossen, eine Verlängerung in schriftlicher Form wurde aber versäumt. Das fiel dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt im Rahmen einer Überprüfung auf. Faktisch ist der Stadt dadurch zwar kein Schaden entstanden, allerdings musste sich Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) im Stadtrat harsche Kritik aus der Opposition anhören. Denn bereits die sich länger hinziehende Abrechnung für Impf- und Testzentrum gegenüber dem Freistaat hatte für Nachfragen gesorgt.

Wie berichtet geht es dabei um 16 Millionen Euro. Die Stadt hatte das Geld an Bäuerle gegen Vorlage von Rechnungen gezahlt und kann sich dieses Geld ihrerseits vom Freistaat holen. Allerdings kam es aufgrund von Personalengpässen zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Inzwischen ist ein Teil der 16 Millionen Euro bereits bei der Stadt angekommen, die Fristen für den Rest könnten alle eingehalten werden, versichert Erben.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.04.2023

Dilettantisch ist hier nur, dass dieses Nicht-Thema überhaupt auf der Tagesordnung war.

Währenddessen in China: Poff. Sie wissen schon welcher Sack...

31.03.2023

Jeder Bürger muss sich an die geltende Gesetzeslage halten; jeder Bürger prüft und aktualisiert bzw. beendet Verträge. Doch die öffentliche Hand in Augsburg scheint sich darum in keiner Weise kümmern zu wollen. Ablauf, Verlängerung, etc. von Verträgen scheinen nur bei gutwill des oder der Beauftragten zu interessieren. Da kann und darf auch nicht eine mögliche Überarbeitung bzw. sonstige angebliche Notlage angeführt werden. Notlagen bzw. besondere Situationen haben wir zuhauf und der normale Bürger muss auch damit klar kommen; nur scheinbar eben die öffentliche Verwaltung nicht.

01.04.2023

Vor allem: Was kann denn so schwer und zeitaufwändig daran sein, einen bestehenden Vertrag zu verlängern, selbst wenn er ggf. punktuell noch nachgebessert werden muss? Andere Organisationen erledigen sowas an 1 Tag, selbst über mehrere Millionenschwere Aufträge. Ausreden wie Verweis aufs Ausschreibungssystem oder mind. 3 Angebote einzuholen, lasse ich nicht gelten. Ich habe auch schon im öffentlichen Dienst gearbeitet. Dort gibt es sehr wohl die Möglichkeit, unter besonderen Voraussetzungen darauf zu verzichten. Eine exrreme Krisen-/Notsituation sowie Weiternutzung vorhandener Infrastruktur oder Zugriff auf spezielles Knowhow eines besrimmten Zulieferes wären solche. Auch im Verwaltungsapparat muss man halt kreativ sein und braucht v.a. Rückendeckung durch Verantwortungsnehmer aus der Führungsebene und Politik. Aber vermutlich wird es daran am ehesten mangeln.