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  3. Augsburg: Wer jetzt in Augsburg Corona-Bußgelder zurückbekommt

Augsburg
21.03.2023

Wer jetzt in Augsburg Corona-Bußgelder zurückbekommt

Corona-Bußgelder können zurückgezahlt werden. Dies gilt aber nur für bestimmte Fälle.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Plus Ein Gerichtsurteil macht den Weg für die Rückzahlung von Corona-Bußgeldern frei. 40 Personen haben sich bereits an die Stadt Augsburg gewandt – mit bescheidenem Erfolg.

Während der Corona-Pandemie verhängte die Politik massive Einschränkungen. Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und strenge Vorgaben beim Einkaufen gehörten dazu. Bei Verstößen drohten Bußgelder. Nicht jedem Bürger gefiel das Agieren der Politik. Manches Verbot war aus Sicht der Gerichte überzogen, wie sie im Nachhinein urteilten. Bestimmte Bußgelder können daher zurückgefordert werden. Jedoch gilt dies nur für vom Bundesverwaltungsgericht beanstandete Regelungen. Seit Kurzem kann die Rückzahlung beantragt werden. Rund 40 Menschen haben sich bislang an die Stadt gewandt, um ihr Geld zurückzubekommen. Die meisten scheitern.

Rückzahlung von Corona-Bußgeldern: Zuständig ist das Gesundheitsreferat

Die Abwicklung der Zahlungsvorgänge läuft über das städtische Gesundheitsreferat. Die Bußgeldstelle sitzt im Gesundheitsamt. Seit wenigen Tagen ist es möglich, eine Rückzahlung einzufordern. Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) sagt auf Anfrage: "Wir führen keine Statistik. Eingehende Anträge und Anfragen werden unmittelbar bearbeitet." Laut Erben seien 90 Prozent der Anfragen nicht anspruchsberechtigt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.03.2023

Genau so soll es sein!!...und fordert gleich auch noch eine Entschädigung für diesen widerrechtlichen Entzug von Freiheit und Grundrechten! Schon erschreckend, was in unserem Land - mit dem typischen zusätzlichen Übertreibungen durch das Team Vorsicht in Bayern - möglich war und wie viele sich trotz der Erfahrungen aus der "Deutschen Geschichte" nicht gewehrt hatten gegen diese Rechtsbeugungen und willkürlichen Entzug von Grundrechten!!

19.03.2023

Und mit jedem Artikel hier in der AZ überkommt mich eine gewisse Genugtuung.

19.03.2023

Das klingt im Nachgang genau so gruselig, wie es war.
“ Wer … ein Bußgeld erhielt, weil er auf einer Parkbank saß, kann das Geld zurückfordern.”
Muss man sich jetzt dafür bedanken? Es hat in Deutschland 2021 jemand geschafft, “auf der Parkbank sitzen” unter Strafe zu stellen. Wahnsinn. Und heute lassen Ordnungsbehörden die Rückzahlung der unrechtmäßig eingezogenen Gelder im bürokratischen Sumpf versinken.

Wann wird der/die, die solche Regeln erlassen haben, endlich zur Verantwortung gezogen?

19.03.2023

Und jetzt hofft die Stadt Augsburg, dass sie möglichst viel von den 108.000€ behalten kann. Wie praktisch aber auch, dass das Ornungsamt kassiert und die Verwaltung dann nach Eingang des Geldes die Daten der unfreiwilligen Kunden löscht, bei einer Reklamationen die Beweislast umkehrt.
Darf ich mal raten? Ein Kontoauszug zählt nicht, nur der Originalbeleg. Vielleicht bildet sich eine Klägergemeinschaft, dann hätte die Augsburger Zeitung wenigstens wieder was zu berichten.