Ärger in Augsburg: Das Geschäftsmodell solcher Abschleppdienste ist fragwürdig
Plus Firmen machen aus Unachtsamkeiten und kleinen Verfehlungen von Autofahrern ein Geschäftsmodell. Sympathisch finden muss man das nicht. Es kann lohnen, sich zu wehren.
Augsburg ist offensichtlich ein beliebtes Pflaster für Abschleppfirmen und Geschäftsleute, die die betroffenen Autofahrer für marginales Fehlverhalten drakonisch bestrafen und sie teils immense Summen zahlen lassen, ehe sie ihre Autos wieder rausrücken. Wer einige Jahre zurückblickt, erinnert sich vielleicht noch an den berüchtigten "Parkplatz-Sheriff", der für seine Methoden sogar ins Gefängnis musste. Auch der inzwischen aufgelöste Abschleppdienst "Blitz" stand im Ruf, deutlich rücksichtsloser zu agieren als vergleichbare Unternehmen; "Schnell 24" scheint auf ähnliche Weise vorzugehen. Das Geschäftsmodell solcher Firmen ist zumeist nicht per se illegal, sympathisch finden muss man es deswegen dennoch nicht.
Abschleppfirmen gehen in Augsburg wohl rabiat gegen Autofahrer vor
Immerhin kann es sich für Betroffene lohnen, sich juristisch gegen die zum Teil enorm hohen Gebühren zu wehren. Wenn private Unternehmen ein Geschäftsmodell daraus machen, kleinsten Verfehlungen mit Härte und drastischen Forderungen zu begegnen, fallen die Unternehmen oft selbst nicht damit auf, sich akribisch und jederzeit an alle Regeln und Vorschriften zu halten. Der frühere Abschleppdienst "Blitz" verlor durchaus mal Zivil-Streitigkeiten, dem Quasi-Nachfolgeunternehmen "Schnell 24" ergeht es ebenso, obwohl sich die Justiz in der Regel auf die Seite von Abschlepp-Firmen schlägt.
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„Ob es wirklich keine andere Lösung . . . . gibt. . . . .,
darf man zumindest mal.bezweifeln.“
Tun Sie das gerne, Herr Kandzora . . . .
. . . . und lassen Sie uns dann an den Ergebnissen
Ihrer Überlegungen teilhaben . . . .
Schilder helfen nicht. Persönliches Ansprechen endet gerne mal in Beleidigungen oder gar Bedrohungen. Leider hilft betroffenen Eigentümern von Parkflächen nur sowas. Sofort abschleppen, der Augsburger kann und will es anscheinend nicht anders verstehen, dazu muss man nur mit offenen Augen durch die Straßen gehen. Falsches und verbotswidriges Parken wird, wenn überhaupt, als Kavalilersdelikt betrachtet. Also zumindest solange, wie s nicht vor der eigenen Zufahrt ist...