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  3. Schnell – und rücksichtslos? Abschleppdienst Schnell 24 sorgt für Unmut

Augsburg
07.03.2024

Schnell – und rücksichtslos? Abschleppdienst sorgt für Unmut

Ein Abschleppdienst in Augsburg namens "Schnell 24" sorgt bei betroffenen Autofahrern für Unmut.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Plus Ein Abschleppdienst in Augsburg sorgt bei Betroffenen für Wut und Unverständnis, vor Gericht wird oft über die Kosten gestritten. Auftraggebern macht es die Firma leicht.

Gut 20 Minuten, sagt Selcuk Bugan, länger habe er sein Auto nicht geparkt – da war es wieder weg. Oder zumindest fast. Damals habe er der Tochter einer Freundin beim Umzug geholfen, er habe dazu sein Fahrzeug in einen Innenhof eines Privatgrundstücks im Hochfeld gestellt, um die Sachen in die Wohnung zu transportieren. Er habe dicht an der Hauswand geparkt, um den Weg nicht zu blockieren, berichtet er. Und habe dann, als er wieder herauskam, sehen müssen, wie sein Auto am Haken eines Abschleppdienstes hing. Was folgte, regt Selcuk Bugan heute noch auf, und ist in Augsburg kein Einzelfall. Das Abschleppunternehmen Schnell 24 steht in der Stadt im Ruf, dem Namen gemäß besonders flott zu agieren – und aus Sicht vieler Betroffener auch besonders rücksichtslos. 

Oft landen die Fälle vor dem Amtsgericht, wo vor allem über die Kosten gestritten wird, die Autofahrer nach Ansicht der Firma für deren Dienste bezahlen sollen; ein Reizthema, das in der Stadt nicht ganz neu ist. Vor ein paar Jahren, als es einen Abschleppdienst namens "Blitz" gab, ereiferten sich eine Menge Menschen über dessen Methoden. Einmal sorgte die Firma etwa für Schlagzeilen, als sie in einer Hauruckaktion 13 Roller und 25 Fahrräder von Pendlern am Hauptbahnhof abtransportierte, die auf einer freien Fläche hinter dem Bohus-Center standen. Ein anderes Mal, als sie Autos von Gläubigen kassierte, während diese im Gottesdienst saßen. 

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08.03.2024

Leben wir noch in einem Rechtstaat oder einem Abzockestaat??????

08.03.2024

Meine Titelvariante:

Schnell, zuverlässig und wirkungsvoll : - )

08.03.2024

Nachtrag zu der Weihnachtsmarktbesucherin (und auch anderen) :

An der Einfahrt zum Parkplatz des Holbein-Gymnasium ist ein
Schild mit dem „Abschlepp-Hinweis“ angebracht : - )

09.03.2024

Etwas ausführlicher:

Zusätzlich zu dem an der Zufahrt (und nicht nur dort) des Holbein-
Gymnasiums in einfacher deutscher Sprache lesbaren Hinweisschild :

„ Schulgelände des Holbein-Gymnasiums !
Betreten für Unbefugte verboten !
Parken nur mit Parkausweis !
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt ! “

ist ein auch für Leseschwache / - unwillige unmißverständliches
Piktogramm eines Abschleppwagens mit einem an den Haken
genommenen Pkw zu sehen . . . .

. . . . und dann stellt man dennoch dort sein Auto ab und beklagt
sich (ersteres wie letzteres nach meinem Empfinden dreist) über
die selbst eingebrockte, auszulöffelnde „Suppe“

Die „Konditionen“ der Abschleppdienste müssen doch ob der immer
wiederkehrenden, letztlich unnützen „Kummerkasten“-Publikationen
der AA bekannt sein . . .

07.03.2024

Rücksichtslos ist es, wenn man unbefugt auf fremden Grundstücken parkt.
Auch wen man "nur schnell kurz" irgendwas will, legitimiert das nicht, sein Auto einfach mal eben überall abzustellen. Das ist einfach fehlender Anstand.

07.03.2024

Ein sicherlich kontroverses Thema. Beide Seiten, Parkende und Fremdparknutzer, haben berechtigte Interessen. Nicht einfach zu beantworten. Was aber sein sollte, dass entsprechende Abschleppgebühren gesetzlich gedeckelt sein müssten! Nach meinem Kenntnisstand sind sie das, sofern ich mich nicht irre. Andererseits sollten z.B. Kundenparkplätze durch die z.B. Supermärkte mehr kulant behandelt werden. Einkaufzeiten im Rahmen des Parkens von z.B. 30 Minuten sind völlig indiskutabel und eigentlich sogar geschäftsschädigend. Aber auch der Stadt mache ich Vorwürfe! Warum wird nicht mehr Parkraum, Abstellfläche bereitgestellt. Unterirdische Parkhäuser bzw. Parkanlagen, mehrstöckige Parkhäuser, Fahrradparkhäuser, Stellflächen ober- , unter- oder ebenerdig. Es gibt so viele Möglichkeiten und sicherlich würden viele viele der Parksuchenden eine geringe Gebühr problemlos in Kauf nehmen. Aber leider geschieht nichts. Problemlösungen aus dem letzten Jahrhundert, Vorstellungen alleinig ideologisch geprägt, etc. lösen keine bestehenden Probleme!

07.03.2024

Welche "berechtigte Interesse" hat ein Falschparker?

Sie finden tausende (!) für jeden zugängliche Stellplätze in der Stadt. Nur kosten die halt was oder noch schlimmer, man müsste womöglich ein paar Meter laufen...

07.03.2024

Stimmt nur bedingt. Der Parkplatz, der dem Herrn Schifferer (wenn ich mich richtig erinnere) zum Verhängnis wurde, ist der vor dem Ärztehaus bei der Citygalerie Einfahrt Schleifenstraße. Da hat jeder die Möglichkeit in ebenjene zum Parken zu fahren und die ist in der ersten halben Stunde konkurrenzlos günstig. Aber natürlich weite Wege. Ist man zu faul. Schnell mal da halten...nur dass der Patient des Arztes, der dort berechtigt parken dürfte dann keinen Parkplatz findet. Und warum sollte der zahlen und laufen müssen

07.03.2024

Genau mit solchen Argumentationen hat die Gesellschaft aber ein Problem. Vollkommen an der Realität vorbei. Man kann doch nicht ernsthaft glauben, irgendwo in der Stadt zu parken und im extremsten Fall entgegengesetzt den Termin wahrnehmen zu müssen. Das erzählen Sie einmal den Behinderten, Verunfallten bzw. sonstig Gebrechlichen. Aber natürlich, Argument wie auch immer.

07.03.2024

Es gibt Parkplätze für behinderte Mitmenschen. Gar nicht so wenig wenn man bisschen die Augen aufmacht. Und auch eine Behinderung, ein Gebrechen oder das Alter sind genauso wenig ein "berechtigtes Interesse" wie Faulheit auf fremder Leute Grund einfach seine Karre zu parken. Und ja, auch Ärzte können für ihre Parkplätze solche Dienste in Anspruch nehmen. Weil sonst ist es sehr schnell nicht mehr ihr Parkplatz wenn da Hinz und Kunz parken ohne dass es Ärger gibt.

08.03.2024

In diesem Zusammenhang bei „Fremdparknutzern“ mit „berechtigten
Interessen“ daherzukommen ist doch (bemüht zurückhaltend ausge-
drückt) mehr als abwegig . . . .

. . . . . wie auch die weiter unten anklingende Ausrede eines
schwierigen Umgangs mit einer Parkscheibe (so Maja S.) . . . .

07.03.2024

Ich würde ja zu gerne wissen, ob all die Kommentierer, die sich hier zugunsten des Abschleppunternehmens aussprechen noch nie nicht mal wo kurz widerrechtlich gehalten/geparkt haben... ;.-)

...ach so: Variante a) nur im öffentlichen Raum und/oder auf Geh- und Radwegen also dort, wo man nicht mit so drastischen und teuren Konsequenzen rechnen muss oder b) natürlich schon, aber sie haben ihre Abschleppkosten jeweils ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt oder Variante c) sie sind noch nicht erwischt worden... ^^^^^^

07.03.2024

c) ;-)

Aber dann braucht man auch nicht rumheulen. Ein Privatmann darf im Gegensatz zur Stadt keine Knöllchen ausstellen, er hat also ausser so einer Möglichkeit keine praxisgerechte Möglichkeit sich gegen Falschparker zu wehren. Eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt übersandt ist übrigens kaum billiger als das Abschleppen.

07.03.2024

Immer die gleichen Ausreden wie „Ich wollte doch nur schnell“, „Nur ganz kurz, ich brauche nur fünf Minuten“ oder „Braucht gerade eh niemand“ etc. Dass man fremdes Eigentum in Beschlag nimmt, weil man einfach zu bequem ist, ist egal. Passend zu der heutigen Zeit. Jedenfalls ein Dankeschön hier an die Firma Schnell24, die bis jetzt jedem Falschparker helfen konnte.

07.03.2024

Vollkommen richtig, Jonas D.
"Die "Jungs vom Abschleppdienst" hätten einen Wagen, der vor einer Garage stand, "superschnell entfernt, sodass ich endlich wegfahren konnte", heißt es etwa in einer positiven Bewertung auf Google. Unter den Auftraggebern sind nicht nur Privatleute und Firmen, sondern auch öffentliche Einrichtungen wie die Stadtwerke, die am Gaswerk mit Schnell 24 eine Vereinbarung haben, um die Feuerwehrzufahrt, die Behindertenparkplätze und E-Ladeplätze von unberechtigten Parkern freizuhalten."
Man sollte halt da parken, wo es erlaubt ist. Durch die ewigen "kleinen" Ausnahmen, welche die Betroffenen für sich immer in Anspruch als selbstverständlich annehmen, kommt das Verkehrschaos ja zu Stande. Soll etwa der genannte Garagenbesitzer halt warten, bis der Fahrzeugführer endlich "antanzt"? Ein klares Nein.

07.03.2024

Im Umgang mit solchen Firmen gibt es einen erstaunlichen Life-Hack: Einfach nur da parken, wo es legal und erlaubt ist.

07.03.2024

Da denkt man doch gleich an den Herrn Schifferer zurück. Quasi der Erfinder der privaten Parkraumüberwachung und des gewerbsmäßigen Abschleppens von unberechtigt auf privatem Grund parkenden Fahrzeugen. Musste der nicht gar wegen Erpressung ins Gefängnis?

Ein heikles Thema. Auf der einen Seite liegt es im berechtigten Interesse der Grundstückeigentümer, dass auf ihrem Grundstück/Parkplatz nicht widerrechtlich geparkt wird. Auf der anderen Seite rentiert sich das Geschäft der Unternehmen, die die Parkraumüberwachung für ihre Kunden übernehmen nur dann, wenn sie absolut rigide vorgehen.

Da bekommen dann Kunden eines Discounters, die dort tatsächlich eingekauft haben und die zugestandene Zeit nicht annähernd gebraucht haben, einen Strafzettel -pardon eine Vertragsstrafe - von 30 Euro, weil sie vergessen haben, die Parkscheibe einzustellen. Oder aber es wird tatsächlich gleich abgeschleppt, was auf einem Supermarkt-Parkplatz m.E. für den ersten Verstoß unverhältnismäßig ist - eben weil jemand ggf. nur vergessen hat, die Parkscheibe auszulegen. (Dauerfremdparker gehören natürlich härter bestraft)

Mir ist klar, dass man das so aber auch anders sehen kann. Der BGH hat sich ja auch schon ausgiebig mit diesbezüglichen Fragen befasst. https://www.bussgeldkatalog.org/darf-abschleppdienst-auto-einbehalten/

Wenn man's mit den Abmahnungen im Internet vergleicht, scheinen die Beträge schon fast wieder human - da steckt deutlich mehr Arbeit dahinter als am PC Seiten zu durchforsten und vorgefertigte Abmahnschreiben zu verschicken.

Mir selbst ist einmal Folgendes passiert. Mein Fitnesscenter liegt in der Reichenberger Straße am Fabrikschloss, wo mal der Obi war. Weil da nämliches passierte, dass Fahrzeuge, die dort gar nichts zu erledigen hatten stundenlang abgestellt wurden, wurde irgendwann eine Parkraumüberwachung eingeführt und man musste fortan eine Parkscheibe auslegen. Das war bekannt und so ich mit dem Auto dorthin fuhr (meist kam ich mit dem Rad) hielt ich mich auch dran. Immer. Ausnahmslos. Eine manipulative Einstellung der Parkscheibe war nicht nötig, da ich die höchstzulässige Parkzeit niemals annähernd erreichte. Trainingszeit zwischen 30 und 40 Minuten - keine Sauna, kein Barbereich, wo man noch Kaffee trinken könnte. Als ich nach dem Training zu meinem Auto kam - hatte ich einen sorgfältig verpackten Zettel mit einer Vertragsstrafe über 30 Euro unter meinem Scheibenwischer stecken.

Meine Parkscheibe, die etwas sehr locker zu verstellen war, hatte sich beim Legen aufs Armaturenbrett leicht verstellt. Man hätte sich drüber streiten können, ob der Zeiger auf dem Strich war oder knapp daneben, hing auch davon ab aus welchem Winkel man drauf schaute. Das Foto, das der Parkraumüberwacher machte, ließ es so aussehen, dass... . Es ging gar nicht darum, dass ich die zulässige Zeit überschritten hätte, sie war einfach nicht sauber gestellt.

Bitte um Kulanz zwecklos, mein Fitnesscenter konnte auch nichts machen. Parkscheibe wurde ausgetauscht und ist jetzt nur noch sehr mühsam zu betätigen. Aber nochmal 30 Euro zahle ich wegen so etwas nie wieder.

07.03.2024

Hallo Maja, kenne ich bestens. Mir haargenauso passiert. Dasselbe Fitnesscenter, das gleiche Problem. Zumal dort, seit es den Obi nicht mehr gibt, Parkplätze ohne Ende vorhanden sind. Außer es ist Flohmarkt. Ich wette, da schwärmen die Parkraumüberwacher aus wie die Bienen. Seitdem gehe ich an solchen Tagen nicht mehr zum Training.

07.03.2024

Hallo, Leidensgenosse. Ja genau, Flohmarktsonntag war. Aber es war noch gar nichts los und die Geschichte ist sogar noch um eine Pointe reicher. Es war nämlich Winter und just als ich meine Trainingsrunde begann, sah ich, dass es mit dicken Flocken anfing zu schneien. Als ich dann zu meinem Auto kam war dieses vollgeschneit und den hübsch verpackten Strafzettel bemerkte ich überhaupt erst als ich die Scheibenwischer betätigte. Nun war ich erst recht erbost. Die Parkscheibe lag ja ordnungsgemäß eingestellt hinterm Lenkrad und m.E. konnte der Sheriff die Parkscheibe gar nicht gesehen haben, denn die Windschutzscheibe war ja vollkommen mit Schnee bedeckt. Ich reklamierte also bei dem Parkraumgangster. Und der übermittelte mir ein Foto, da war die Scheibe in der Tat noch frei. Mit besagter zweifelhafter Kameraposition. Aber wegen 30 Euro beginnt man nun auch keinen Rechtsstreit.

07.03.2024

Da besucht doch Maja S.

ein Fitnesscenter und moniert nun, dass die ausgetauschte Parkscheibe

„jetzt nur nur noch sehr mühsam zu betätigen“ ist : - ))))))))))))

07.03.2024

Wäre ich betroffener Grundstückseigentümer, wäre mir auch egal, wie Schnell24 das mit den KfZ-Besitzern löst.

So ätzend die Firma im persönlichen Umgang auch sein sollen. Jemand der ungefragt und aus Bequemlichkeit fremde Grundstücke beparkt, muss halt mit den Folgen leben. Dieser Artikel ist tatsächlich eher Werbung für das Unternehmen.

07.03.2024

Wut und Unverständnis, soso... würde ich auch haben, wenn mir ständig Leute mein Eigentum verparken... Was haben Christkindelsmarktbesucher am Parkplatz einer Schule verloren? Jeder will immer "nur schnell".... ja "nur schnell" 20 Minuten hier und "nur schnell" eine halbe Stunde da. Hier gerieren sich Menschen als Opfer die offensichtlich ein sehr seltsames Verständnis vom Eigentum anderer Menschen haben.