Im Fall Pantheon Lounge geben die Behörden kein gutes Bild ab
Plus Die Nutzungsunterlassung für die Augsburger Pantheon Lounge ist nicht nachvollziehbar. Mangelnde Kommunikation und Kompromissfähigkeit gefährden die Existenz einer Familie.
Die Pantheon Lounge ist schon lange Bestandteil des Augsburger Nachtlebens. Die Mischung aus privaten und öffentlichen Veranstaltungen kommt bei den Besucherinnen und Besuchern an. Genau diesen Mix hat Gastronom Walter Lugert im Jahr 2000 bei der Übernahme des Lokals mit der Ordnungsbehörde abgesprochen. Genau so wurde die Location über zwei Jahrzehnte lang auch betrieben. Nachvollziehbar ist es deshalb wahrlich nicht, Steht die Pantheon Lounge in Augsburg vor dem Aus?wie etwas verboten werden kann, was 22 Jahre ohne Beanstandung lief.
Ordnungsamt und Bauaufsichtsbehörde – und damit auch die Stadt Augsburg – geben in diesem Fall kein gutes Bild ab. Mangelnde Kommunikation und auch die mangelnde Bereitschaft, einen Kompromiss zu finden, führen am Ende dazu, dass eine Familie ihre Lebensgrundlage verlieren könnte. Walter Lugert hat nie ein Geheimnis aus seinen Veranstaltungen gemacht – die öffentlichen Partys waren stets genehmigt, Beschwerden liegen offensichtlich keine vor. Es war auch allgemein bekannt, dass er über eine Konzession einer Schank- und Speisewirtschaft verfügt. Im Jahr 2012 bat Lugert um eine Prüfung, ob eine Nutzungsänderung auf eine Vergnügungsstätte möglich wäre. Nachdem der damaligen Leiter der Bauabteilung darin keine Möglichkeit sah, lief alles weiter wie bisher.
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Im Fall Pantheon Lounge gibt die A u g s b u r g e r A l l -
g e m e i n e nach meinem Empfinden kein gutes Bild ab:
Mit
" ..... Nutzungsunterlassung .... nicht nachvollziebar."
" .... mangelnde Bereitschaft, einen Kompromiß zu finden.... "
" .... kein Handlungsspielraum gewesen sein soll, ist ein
dickes Ding"
wird noch im Vorfeld des nun laufenden Verfahrens nach
Einreichung der Klage und v o r einer Gerichtsentscheidung
gegen die Stadt Augsburg geschossen.
Sollte es bislang Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Ord-
nungsamt und Bauaufsichtsbehörde gegeben und sich nun die
bemängelte (möglicherweise rechtlich einwendfreie) Entschei-
dung (vielleicht gegen allerlei Widerstände endlich?) durchge-
setzt haben, so hat der Betreiber nun die Gelegenheit ergriffen,
die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme klären zu lassen.
Sind der AA die Gründe für die Nutzungsuntersagung bekannt
(dann bitte publizieren!) oder übernimmt sie nur die Sicht des
Betreibers (was bei mir, ich muss es so sagen, als Stimmungs-
mache ankommt) "rüberkommt"
Bis zu einer Gerichtsentscheidung möge sich die AA im laufen-
den Verfahren zurückhalten - so meine Vorstellung ......
Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass hier nicht die AA einen Bericht abgibt sondern ein Kommentar einer Privatperson veröffentlicht wird. Kommentare gegen niemals die Ansicht des Herausgebers wieder, auch wenn dies so erscheinen mag. Weiterhin bleibt sehr wohl die berechtigte Frage, warum jahrzehntelang etwas problemlos und rechtlich einwandfrei möglich war und jetzt so eben dieses plötzlich nicht mehr rechtlich möglich sein.
Zu Franz X.:
Mir scheint, Sie ignorieren bewußt, dass ein von der Redaktion
präsentierter Journalisten-Kommentar vorwiegend nicht als
Kommentar einer Privatperson (und gar oft überbewertet)
wahrgenommen wird.
Das sehen Sie, wenn Sie denn wollen (!), an den oft überaus
zahlreichen Leserreaktionen hierauf.
(Zur Vermeidung von Wiederholungen s. auch meinen
Kommentar vor etwa 32 min)
Etwas trotz besseren Wissens nicht zu akzeptieren nennt man gemeinhin Ignoranz. Scheinbar können und wollen Sie die Begrifflichkeit "Kommentar" mit all seinen grundsätzlichen allgemeingültigen Definitionen nicht wahrhaben.
.Als abschließende Anmerkung:
Geradezu passend zu meinen zuoberst stehenden Kommentar
- und zur Verdeutlichung meines Anliegens - ein Zitat aus heu-
tiger Äußerung der AA "In eigener Sache" zur kommenden Preis-
erhöhung
"Gerade in diesen unsicheren Zeiten ist aktueller, sachlicher und
vor allem regionaler Journalismus wichtiger denn je.
Die seriöse und vertiefende Einordnung werden geschätzt."
Merke (auch Franz X:): "seriöse und vertiefende Einordnung" ......
Ein Kommentar gegen Recht und Ordnung. Wer sich ohne Genehmigungsgrundlage was auch immer als Geschäft aufbaut trägt das Risiko selbst.
Der eigentliche Skandal ist, dass offenbar 20 Jahre lang keiner Stelle der Verwaltung, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht aufgefallen ist, dass die Anforderungen für eine Disco in diesen Räumen nicht erfüllt waren.
Das Gejammer die Verwaltung würde Existenzen zerstören ist abwegig, entscheidet demnächst das gesunde Volksempfinden oder die Lokalredaktion der AZ welche Gesetze noch eingehalten werden sollen?
Aber er hatte ja eine Genehmigung. Offiziell. Von der Stadt. Da kann man dann als Betreiber ja wohl davon ausgehen, dass das alles rechtens ist.
Ein weiterer Fall von "Verwalten statt Gestalten" - dem Motto der Stadtregierung. Es ist erschrecken wie wenig Durchsetzungskraft (oder Willen?) die Oberbürgermeisterin gegenüber den Paragraphenreiter*innen der Verwaltung hat. Selbstverständlich kann sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder rechtswidrige Anweisungen geben. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Und dennoch würde ich von ihr und der Stadtregierung erwarten in so einem Fall die Füße still zu halten und die Verwaltung anzuweisen weiterhin "ein Auge zuzudrücken". Die Kommunalpolitik muss in so einem Fall die Bürger*innen vor der überkorrekten und übereifrigen Verwaltung schützen.
Ist die Verwaltung nun für den Bürger da oder der Bürger für die Verwaltung?
...alimentiert der Bürger etwa diese Beamten, damit die uns gängeln können mit von Juristen erfundener Gesetzgebung und Verordnungen. Vielleicht sollten die man ihre lang eingeübte Rolle als Verhinderer überdenken und sich mehr als Ermöglicher verhalten?!