Konzertmeisterin und Staatstheater einigen sich vor dem Arbeitsgericht
Plus Eine Spendensammlung für freie Künstler gab den Anstoß für eine schriftliche Ermahnung. Unterhaltsam wurde der Streit zwischen Intendant und Geigerin beigelegt.
Ende gut, alles gut. Eigentlich lief alles klasse vorm Arbeitsgericht Augsburg in der Causa Agnes Malich gegen André Bücker. Man lernte den Richter Markus Nieberle-Schreiegg erstaunlich gut kennen, weil er – „ich bin da ganz ehrlich“ – von seiner Lektüre und seiner Familie, von Fußball und Konzertbesuchen sprach; weil die beiden sich beharkenden Parteien durch Formulierungsvorschläge an einem gütlichen Vergleich professionell mitwirkten; weil der Chronist der Verhandlung Unterhaltsames zu berichten hat und seine Leser Unterhaltsames zu lesen bekommen.
Richter bezeichnet Fall als Streit um des Kaisers Bart
So richtig verstand es Markus Nieberle-Schreiegg nicht, warum dieser Fall überhaupt auf seinem Schreibtisch landete: „Ein Streit um des Kaisers Bart“ befand er zweimal. Dieser Streit war erst richtig ausgebrochen, als Staatstheaterintendant André Bücker der Konzertmeisterin Agnes Malich eine „Ermahnung“, eine Rüge zustellen ließ, nachdem sie als Orchestervorstand im Zuge der Spendenaktion „Kultur hält zusammen“ künstlerische Kooperationen angekündigt hatte und Orchestermitglieder auch bei Sponsoren vorgefühlt hatten, ob diese für notleidende freie Künstler zu spenden bereit sind. Das eine wie das andere jedoch missfiel dem Intendanten. Und so flatterte bei Agnes Malich besagte Ermahnung samt Verbot solcher Aktivitäten ins Haus – was wiederum die Geigerin empörte, die zusammen mit einem Justiziar der deutschen Orchestervereinigung zur Klage schritt. Rücknahme der Rüge war ihr Begehr.
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