Vier Freunde vergewaltigen 15-Jährige auf einer Party: Das Urteil ist gefallen
Auf einer privaten Party in Augsburg sollen vier junge Männer eine 15-Jährige vergewaltigt haben. Nun standen sie vor Gericht. Wie es zu der Tat kam und wie das Urteil ausfiel.
Eine private Gartenparty unter Jugendlichen in Augsburg ist im August vergangenen Jahres in einer Gruppenvergewaltigung geendet. Das Opfer: ein 15 Jahre altes Mädchen aus dem Ostallgäu, das auf dem Fest zu Gast war. Die Vorwürfe gegen ihre vier Peiniger wiegen schwer. Die inzwischen 16 und 18-Jährigen, zwei Brüder und ihre Freunde, mussten sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Bernhard Kugler für ihre Taten verantworten. Seit jener Tatnacht saßen die Heranwachsenden, Schüler und Auszubildenden in Untersuchungshaft. Das Urteil fiel hinter verschlossenen Türen.
Aufgrund des Alters der Angeklagten war die Verhandlung nicht öffentlich. Zwei Brüder hatten an jenem Sommerabend Freundinnen und Freunde in das elterliche Haus in Augsburg eingeladen. Die Eltern, die sich nach Informationen unserer Redaktion zu der Zeit im Urlaub befanden, hatten ihren Kindern die Party wohl erlaubt. Die Beschuldigten, das betonten einst ihre Verteidiger Alexandra Gutmeyr, Michael Menzel, Hannes Maletzke und Ulrich Swoboda gegenüber unserer Redaktion, stammten aus einem gutbürgerlichen Umfeld. Sie alle kämen aus intakten Familien. Es handele sich um kein "Milieu im klassischen Sinne", hieß es.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Mir kommt gerade der Begriff "Deal"
In den Sinn ein so etwas soll es ja geben
Auch vor dem Hintergrund, daß die Täter bereits 8-9 Monate in Untersuchungshaft saßen und geständig waren, finde ich reine Bewährungsstrafen für eine derartige Tat unverständlich. Das Urteil realtiviert das Geschehen, ist somit eine erneute Demütigung des mißbrauchten Mädchens und sendet ein ungutes Signal an zuküftige potentielle Täter aus.
Trotz aller "Vorleistungen" verstehe ich nicht, wie man nach so
einer Tat mit Bewährung davon kommt. Kann man mit
Geld sowas mindern? Die Demütigung von dem minderjährigen
Mädchen wohl aber nicht.
"Gutbürgerlich" heißt wohl, es wurde genug bezahlt um eine entsprechende Gefängnisstrafe zu umgehen.