Wenn geschützte Bäume fallen
Städtische Dienststellen brauchen für Abholzaktionen keine Genehmigung mehr, Bürger aber schon
Für den neuen Königsplatz fielen 176 Bäume. Dem Umbau der Fußgängerzone standen weitere neun im Weg. Auch an anderen Stellen in der Stadt wurde kräftig abgeholzt. Und immer mehr Menschen glauben, dass Bäume in Augsburg keine Lobby haben. Spielt auch die Reform der städtischen Baumschutzverordnung eine Rolle, dass mehr Grün verschwindet? Das wollten die Grünen im Umweltausschuss wissen.
Im März 2010 wurde die städtische Verordnung geändert. Bürger müssen weiterhin eine Genehmigung bei der Stadt einholen, wenn sie einen geschützten Baum abschneiden wollen. Die städtischen Dienststellen aber nicht mehr. Sie müssen das Amt für Grünordnung nur noch informieren, wenn sie Fällungen planen. Laut Umweltreferent Rainer Schaal (CSU) geht man davon aus, dass sie die Vorschriften kennen und einhalten. „Ich glaube nicht, dass die geänderte Genehmigungspflicht Auswirkungen auf Fällungen hat“, sagte er gestern im Umweltausschuss.
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