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Auto
19.04.2024

Internationaler Führerschein beim Auto: In welchen Ländern braucht man ihn?

Wer im Urlaub Autofahren möchte - wie hier auf einem Fjord in Norwegen -, benötigt unter Umständen einen internationalen Führerschein.
Foto: Thomas Geiger, picture alliance, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

Wer im Ausland Auto fahren möchte, benötigt unter Umständen einen internationalen Führerschein. In welchen Ländern ist er gültig und in welchen reicht die deutsche Fahrerlaubnis aus?

Wer im Urlaub besonders viel sehen oder entspannt auch an abgelegenere Orte gelangen möchte, tut sich in vielen Ländern mit einem Auto - sei es das eigene oder ein Mietwagen - leichter. Doch nicht in jedem Land reicht der deutsche Führerschein zum Führen eines Fahrzeugs aus. Wer im Ausland mit dem Auto fahren möchte, benötigt in einigen Ländern einen internationalen Führerschein. Was das genau ist, wie man ihn beantragt und in welchen Ländern man ihn benötigt, lesen Sie hier. 

Übrigens: Wer mit dem E-Auto in den Urlaub fährt, sollte vorher gut planen.

Internationaler Führerschein: Was ist er und wie wird er beantragt?

Der internationale Führerschein ist dem ADAC zufolge eine Art Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnis. Er ist dementsprechend auch nur in Verbindung mit dem nationalen beziehungsweise deutschen Führerschein oder auch EU-Führerschein gültig. Es handelt sich nämlich um ein Zusatzdokument und nicht um eine eigenständige Fahrerlaubnis. 

Auf dem internationalen Führerschein sind alle Informationen auf Englisch vermerkt. Das soll der Polizei oder dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung der Fahrerlaubnis erleichtern. 

Gültig ist der internationale Führerschein in der Regel drei Jahre. Danach muss er neu beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wurde der internationale Führerschein nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1926 und nicht nach dem von 1968 ausgefertigt, ist er nur ein Jahr gültig. 

Beantragen kann man den internationalen Führerschein laut der Allianz-Versicherung auf der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes. Einige Behörden, wie etwa der Bürgerservice Karlsruhe, bieten zudem einen Online-Antrag an. Für den Antrag wird der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein benötigt. Außerdem fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von etwa 15 bis 20 Euro an. 

In welchen Ländern darf man mit dem deutschen Führerschein fahren?

Ein gültiger deutscher Führerschein - auch aus der ehemaligen DDR - wird laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in den Mitgliedstaaten der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anerkannt. Dem ADAC zufolge darf in diesen Ländern weder die neue Führerschein-Plastikkarte, eine Übersetzung noch ein internationaler Führerschein verlangt werden. In der EU und im EWR werden dementsprechend alle - auch alte - Führerscheinformate anerkannt. Das hat die EU-Kommission in einer Grundsatzentscheidung bestätigt. 

Laut der Bundesregierung wird aktuell auch in Großbritannien kein internationaler Führerschein gefordert. Dem ADAC zufolge ist in Europa lediglich in den folgenden Ländern ein internationaler Führerschein empfohlen: 

  • Albanien
  • Moldau
  • Russland

In welchen Ländern braucht man einen internationalen Führerschein?

Für Reisen außerhalb Europas muss laut der Allianz-Versicherung meistens ein internationaler Führerschein beantragt werden. Diese Empfehlungen spricht der ADAC aus:

  • USA: In den USA muss der deutsche Führerschein ohne den internationalen Führerschein nicht anerkannt werden. Daher empfiehlt es sich bei Reisen in das Land das Zusatzdokument dabei zu haben.
  • Australien und Neuseeland: Bei vorübergehenden Aufenthalten - wie bei einem Urlaub - reicht in Australien und Neuseeland der deutsche Führerschein mit einer beglaubigten Übersetzung zum Fahren aus.
  • Thailand: Für Fahrten in Thailand wird ein internationaler Führerschein nach dem Muster von 1968 benötigt. Wer sich allerdings länger als drei Monate in Thailand aufhält, benötigt eine thailändische Fahrerlaubnis.
  • Japan: In Japan ist der deutsche Führerschein allein nicht anerkannt. Um in dem Land Autofahren zu dürfen, wird eine japanische Übersetzung benötigt. Eine solche kann etwa beim ADAC Südbayern angefertigt werden.

Wer vor hat, im Urlaub ein Auto zu mieten, sollte sich dem ADAC zufolge nicht nur auf die üblichen Regeln im Zielland verlassen. Damit im Urlaub nichts schiefgeht, sollten Reisende sich vorab bei der Autovermietung informieren, ob ein internationaler Führerschein benötigt wird. 

Übrigens: Wer seinen Führerschein verloren hat - auch im Urlaub - sollte schnell handeln.