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Verkehr
30.04.2022

Medien: Gutachten wirft Fragen zu S21 und Gäubahn auf

Ein Zug fährt in Stuttgart auf der Gäubahnstrecke.
Foto: picture alliance / Franziska Kraufmann/dpa/Symbolbild

Ein Rechtsgutachten zum Anschluss der Gäubahn an das Bahnprojekt Stuttgart 21 wirft nach Medienberichten Fragen auf.

"Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" (Samstag) zufolge kommt der Passauer Jura-Professor Urs Kramer unter anderem zu dem Schluss, dass die Deutsche Bahn keine Genehmigung dafür habe, die Gäubahn über Jahre vom Stuttgarter Hauptbahnhof abzuhängen. Dafür müsste sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine Stilllegung der Strecke und die Änderung der Planfeststellung für S21 beantragen. Das Gutachten haben den Berichten nach unter anderem der Fahrgastverband Pro Bahn und die Umweltorganisation BUND in Auftrag gegeben.

Die Gäubahn verbindet Stuttgart mit Singen (Kreis Konstanz) auf dem Weg in die Schweiz und nach Italien. Während der Schlussphase der Umbaumaßnahmen am Stuttgarter Hauptbahnhof sollen Züge aus dem Süden in Stuttgart-Vaihingen oder an einem neuen Halt im Norden der Stadt stoppen und Passagiere in andere Verkehrsmittel umsteigen. Ab Mitte 2025 könnten dem Südwestrundfunk (SWR) zufolge täglich rund 10.000 Reisende in Vaihingen in die S-Bahn wechseln müssen. Fahrgästen dürfe kein Umstieg zugemutet werden, durch den sie "leicht eine Stunde verlieren können", sagte Wolfgang Staiger von Pro Bahn den Zeitungen.

Laut SWR stellt Jurist Kramer in seinem Gutachten darüber hinaus infrage, dass die Stadt Stuttgart freiwerdende Grundstücke, auf denen bisher Züge fahren, nicht einfach bebauen darf. "Auf der Strecke liegt eine sogenannte Betriebspflicht", sagte Kramer dem Sender. "Von dieser Betriebspflicht kann sich die DB Netz AG nur lösen, indem sie ein Stilllegungsverfahren betreibt." Solange das nicht der Fall ist, könne die Landeshauptstadt über die Fläche nicht frei verfügen, obwohl die Grundstücke der Kommune gehörten. "Es wird aus Sicht der Stadt Stuttgart sehr schwierig werden, diese Freistellung zu bekommen, um die Grundstücke dann für andere Zwecke zu nutzen."

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