Goldfinger-Prozess: Neue Schlappe für die Staatsanwaltschaft
Plus Neues im Goldfinger-Prozess: Der Befangenheitsantrag gegen den Richter ist unzulässig. Das Megaverfahren kann weitergehen. Hinter den Kulissen gibt es bei der Augsburger Justiz eine Zerreißprobe.
Der spektakuläre Goldfinger-Prozess um womöglich milliardenschwere Steuerhinterziehung kann weitergehen. Das Landgericht Augsburg hat den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer als unzulässig verworfen, weil er zu spät gestellt worden sei. Zudem sei der Antrag unbegründet. Das teilte das Landgericht am Dienstagnachmittag mit. Extrem spannend bleibt es trotzdem. Schon am Mittwoch stehen weitere Entscheidungen an.
Der Gerichtsbeschluss ist eine doppelte Niederlage für die Staatsanwaltschaft. Zum einen haben die Richter entschieden, dass die Anklagebehörde ihren Antrag verspätet gestellt hat. Nach der Strafprozessordnung muss ein sogenanntes Ablehnungsgesuch „unverzüglich“ gestellt werden. Es gelten strenge Maßstäbe. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dafür zwei Tage Zeit gelassen. Zu lange, befand das Landgericht nun. Der Befangenheitsantrag hätte nach Ansicht der Richter spätestens am Tag nach den umstrittenen Äußerungen von Johannes Ballis gestellt werden müssen. Daher sei der Antrag unzulässig.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Armseeliger eingeschnappter Kommentar Herr Sabinsky... mehr kann man da nicht sagen... AA, das Augsburger Anwaltsblatt... mein Abo habe ich definitiv zu Recht gekündigt. Wer die Berichterstattung in anderen Medien verfolgt, der glaubt über zweierlei Verfahren zu lesen.