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Bauernproteste: Landratsamt Günzburg erlässt Allgemeinverfügung
![Nach der Demonstration in Günzburg werden im Landkreis weitere Protestaktionen erwartet. Nach der Demonstration in Günzburg werden im Landkreis weitere Protestaktionen erwartet.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Im Landkreis Günzburg werden ab dem 8. Januar weitere Protestaktionen erwartet. Das Landratsamt Günzburg hat dazu die Regeln veröffentlicht.
Nach der großen Demonstration in Günzburg, an der am Donnerstag Landwirte mit mehr als 900 Traktoren teilgenommen haben, werden auch im Landkreis Günzburg am Montag, 8. Januar, wie in ganz Bayern Protestaktionen im Rahmen der „Aktionswoche zu Agrardiesel und KfZ-Steuerbefreiung“ erwartet. Damit auch spontane Versammlungen für die Teilnehmenden und die Unbeteiligten sicher ablaufen, hat das Landratsamt Günzburg, wie mittlerweile andere Nachbarlandkreise auch, eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Sicherheit aller Beteiligten habe dabei oberste Priorität. Deshalb hat das Landratsamt Günzburg in Absprache mit der Polizei entsprechende Rahmenbedingungen vorgegeben.
Das gilt für die Protestaktionen im Kreis Günzburg
Die Allgemeinverfügung gibt vor, Not- und Rettungswege unbedingt freizuhalten. Hierfür muss stets eine Fahrspur freibleiben. Ebenso müssen Autobahnen, deren Abfahrten sowie relevante Zubringerstraße freibleiben. Zudem untersagt die Allgemeinverfügung, die Infrastruktur zu verschmutzen, zum Beispiel mit Tierexkrementen oder Futtermitteln. Wer mit landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen an einer Versammlung teilnimmt, darf keine angebauten oder angehängten Fahrzeugteile oder Anhänger mitführen. Nicht teilnehmen darf man an einer Versammlung mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
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