Riedberger Horn: Ministerium überprüft Gemeinderatsbeschluss
Ein Gemeinderatsbeschluss zum Skiliftprojekt am Riedberger Horn könnte nicht wirksam sein. Das Innenministerium prüft deshalb eine Auskunft des Oberallgäuer Landratsamtes.
Im Streit um das Skiliftprojekt am Riedberger Horn prüft jetzt das Innenministerium die Rechtswirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses in Obermaiselstein. Im Mittelpunkt steht dabei aber nicht der Gemeinderat, sondern das Landratsamt Oberallgäu. Wie sich bei einer hitzigen Debatte im Landtag herausstellte, kann der Vorwurf, fünf der neun Gemeinderäte hätten rechtswidrig in eigener Sache abgestimmt, wohl nicht aufrechterhalten werden.
Dürfen alle Gemeinderäte über Riedberger Horn abstimmen?
Der Allgäuer CSU-Abgeordnete Eric Beißwenger und sein Kollege Otto Lederer wiesen darauf hin, dass der Gemeinderat vor der Abstimmung über den Teilflächennutzungsplan beim Landratsamt angefragt habe, ob der gesamte Gemeinderat abstimmen darf, obwohl fünf seiner neun Mitglieder Gesellschafter jener OHG sind, die von dem Skiliftprojekt profitieren könnte. Das Landratsamt habe daraufhin erklärt, sie seien sogar dazu verpflichtet. Daraus folgt nach Auffassung Beißwengers: „Das Verhalten der Gemeinderäte war völlig in Ordnung.“
Ob die Rechtsauskunft des Landratsamtes korrekt war, soll nun vom Innenministerium geklärt werden. Wie berichtet, hatten Projektgegner ein Rechtsgutachten vorgelegt, das erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Gemeinderatsbeschlusses aufwirft. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sicherte eine „sorgfältige Prüfung“ zu.
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