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27.07.2004

Angeklagter Richter schweigt zu vorgetäuschtem Anschlag

München (lby) - Zum Prozessbeginn gegen einen Amtsrichter wegen Vortäuschung eines gegen ihn selbst gerichteten Mordversuchs hat der 37-Jährige vor dem Landgericht München II keine Angaben gemacht. Der erst kurz vor dem vermeintlichen Anschlag in die Zweigstelle Schongau des Amtsgerichts Weilheim versetzte Angeklagte soll am 10. November 2003 in seinem Dienstzimmer zwei Kugeln in die Wand gefeuert und einen Überfall gemeldet haben.

München (lby) - Zum Prozessbeginn gegen einen Amtsrichter wegen Vortäuschung eines gegen ihn selbst gerichteten Mordversuchs hat der 37-Jährige vor dem Landgericht München II keine Angaben gemacht. Der erst kurz vor dem vermeintlichen Anschlag in die Zweigstelle Schongau des Amtsgerichts Weilheim versetzte Angeklagte soll am 10. November 2003 in seinem Dienstzimmer zwei Kugeln in die Wand gefeuert haben. Er hatte unmittelbar danach der Polizei einen Überfall gemeldet. Gegen ihn wird auch wegen unerlaubten Waffenführens verhandelt.

Der stellvertretende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft München II hatte die Ermittlungen geleitet und Anklage zum Landgericht erhoben. Oberstaatsanwalt Eduard Mayer riet dem schweigenden Angeklagten am Dienstag, im eigenen Interesse die "Verteidigungslinie zu überdenken" und den Sachverhalt aufzuklären. "Wenn keine Stellungnahme kommt, wird es sehr eng".

Der Angeklagte, der seine Laufbahn nach dem Examen als Staatsanwalt begonnen hatte, ist seit Mai 2004 mit 50 Prozent seiner Bezüge vom Dienst suspendiert. Eine Sonderkommission der Polizei hatte zunächst wegen Mordversuchs gegen Unbekannt ermittelt. Bei den Vernehmungen des Richters ergaben sich dann aber Ungereimtheiten, so der Soko-Leiter als Zeuge. Die Waffe, laut Gutachten eine frühere Polizei-Pistole Walther vom Kaliber 7.65, wurde allerdings nicht gefunden.

Ein Motiv für das Vortäuschen eines Überfalls ist bislang nicht erkennbar. Der Angeklagte ist dem Psychiater zufolge geistig gesund. Spekuliert wird, dass der Richter mit seiner Tätigkeit unzufrieden war und eine erneute Versetzung anstrebte. Gegen ihn wird voraussichtlich bis zum 4. August verhandelt.

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