Augsburger Staatsanwalt lässt Strauß nicht locker
Augsburg (lby) - Die Augsburger Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Sie will Max Strauß bei der Neuaflage seines Prozesses, der im Dezember beginnt, über das Steuerrecht überführen. Die Stoßrichtung ist dabei nicht mehr ein Treuhandverhältnis mit dem nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, sondern die möglicherweise gewerbliche Tätigkeit von Max Strauß. Im ersten Verfahren war der Politikersohn im Juli 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Augsburg (lby) - Die Augsburger Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Sie will Max Strauß bei der mit Spannung erwarteten Neuauflage seines Prozesses, der im Dezember beginnt, über das Steuerrecht überführen. Die Stoßrichtung ist dabei nicht mehr wie im ersten Verfahren ein Treuhandverhältnis mit dem nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, sondern die möglicherweise gewerbliche Tätigkeit von Max Strauß, die dieser auch als Jurist für und mit Schreiber ausgeübt haben soll. Im ersten Verfahren war der Politikersohn im Juli 2004 wegen Steuerhinterziehung von 1,3 Millionen Euro zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft will vor dem Augsburger Landgericht diesmal nachweisen, dass der heute 47-jährige Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß bei den Schreiber-Geschäften mit Panzern für Saudi-Arabien und Flugzeugen für Kanada als Jurist gewerblich engagiert war und dafür niemals Steuern bezahlt hat. In dieser Eigenschaft als Geschäftsmann wäre Strauß auch "bilanzierungspflichtig" gewesen, was in seinen Steuererklärungen nicht angegeben worden sei. Dazu wird die Anklagebehörde wohl neue Beweise in das Verfahren einbringen, um Strauß doch noch rechtskräftig der Steuerhinterziehung überführen zu können.
Strauß-Anwalt Wolfgang Dingfelder nennt diese Stoßrichtung eine "steuerrechtliche Fehlbeurteilung" der Staatsanwaltschaft. "Strauß hat bei seinen Beziehungen zu Schreiber nichts eingenommen, also musste er auch keine Steuern zahlen", sagt Dingfelder. Für ihn ist die steuerrechtliche Variante der letzte Versuch, den seiner Meinung nach zu erwartenden Freispruch für Strauß abzuwenden. Dingfelder ist felsenfest davon überzeugt, dass Strauß nach 42 Verhandlungstagen im September 2007 das Gericht als freier Mann verlassen wird.
Seine Zuversicht stützt sich auf die Begründung des Bundesgerichtshofes (BGH), der das erste Urteil gegen Strauß im Oktober 2005 aufgehoben hatte. Im damaligen Prozess hatte es das Gericht unter der Leitung des Richters Maximilian Hofmeister als erwiesen angesehen, dass Strauß_über das Schweizer Tarnkontensystem von Schreiber Provisionen von rund 2,6 Millionen Euro kassierte. Außer Eintragungen im Schreiber-Kalender konnte das Gericht allerdings einen direkten Geldzufluss von Schreiber an Strauß nicht nachweisen - Grund genug für den BGH, das Urteil aufzuheben.
Ganz sicher kann sich aber Strauß in dem neuen Verfahren nicht sein, ungeschoren davonzukommen. Zum einen dürfte der verurteilte Bonner Ex-Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls wiederholen, dass es das Schweizer Kontensystem von Schreiber mit Zugriffsmöglichkeiten gab. Dafür war Pfahls rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Für den juristischen Laien stellt sich daher die Frage, ob das, was bei Pfahls illegal funktionierte, nicht auch auf Strauß zutrifft. Aber eine Analogie gilt vor Gericht nicht als Beweis.
Der zweite Zeuge könnte Strauß in noch größere Bedrängnis bringen. Auf der Suche nach einem direkten Geldfluss zwischen Strauß und Schreiber war im ersten Verfahren der Strauß-Freund Curt Niklas aufgetaucht, der in finanziell schwieriger Lage vom Geschäftsmann Dieter Holzer auf Vermittlung von Strauß ein stattliches Darlehen von rund 200.000 Euro erhalten hatte. Die Hälfte davon soll über das Schweizer Tarnkonto von Strauß verdeckt über Holzer geflossen sein.
Dies hat Holzer kategorisch verneint. Wegen dieser "uneidlichen Falschaussage", so die Auffassung der Augsburger Anklagebehörde, muss Holzer im Januar 2007 selbst als Beschuldigter vor Gericht erscheinen. Würde Holzer in diesem Verfahren der Falschaussage überführt werden, sähe es plötzlich wieder höchst kritisch aus für Strauß. Denn dann wäre der vom BGH monierte zunächst nicht nachgewiesene Geldfluss zwischen Schreiber und Strauß über Holzer möglicherweise doch zu belegen.
Der neue Richter des Verfahrens, Manfred Prexl, ist bekannt für seine äußerst genaue und detailfixierte Prozessleitung. Wenn er überzeugt ist, einer Spur auf dem Weg zu sein, "verbeißt" er sich regelrecht in die Sache. Da Strauß nach Ankündigung seines Anwalts auch im neuen Verfahren schweigen wird wie schon im Prozess zuvor, wird es vor allem auf Prexl ankommen, wie das bis Ende September 2007 angelegte Verfahren ausgehen wird. Ein Knalleffekt wäre es indessen, wenn in dieser Zeit Karlheinz Schreiber aus Kanada an die Augsburger Justiz ausgeliefert würde, was durchaus möglich erscheint.
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