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21.09.2017

Babywunsch als Fall für die Justiz

Freispruch für eine Augsburger Beraterin

Wenn eine Frau kein Kind bekommen kann, ist es für sie oft der einzige Weg, dennoch selbst ein Baby auf die Welt zu bringen: das Einsetzen einer fremden befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. In Deutschland aber sind Eizellspenden verboten. Eine Kinderwunsch-Beraterin aus Augsburg, die Frauen die Namen von entsprechenden Kliniken im Ausland genannt hat, war deshalb angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf der 56-Jährigen vor, gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen zu haben. Nun wurde sie in einem Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht allerdings von diesem Vorwurf freigesprochen.

Amtsrichter Ralf Hirmer vertritt die Ansicht, zwischen der Beratung der Frauen und der eigentlichen Eizellspende im Ausland lägen noch so viele Zwischenschritte, dass die Beraterin keine strafrechtlich relevante Beihilfe zur „Tat“ geleistet habe. Zudem hätten die Ärzte und Biologen im Ausland etwas getan, was in den jeweiligen Ländern – es geht vor allem um Tschechien und Spanien – erlaubt sei. Der Richter geht davon aus, dass sich die Kinderwunsch-Beraterin auch deshalb mit der Vermittlung von Patientinnen gar nicht strafbar machen konnte.

Der Verteidiger der 56-Jährigen, der Berliner Anwalt Holger Eberlein, bewertet das Urteil als „wichtiges und positives Signal“. Die professionelle und seriöse Beratung von Frauen und Paaren mit Kinderwunsch dürfe nicht kriminalisiert werden. Das fördere ansonsten nur einen undurchsichtigen Schwarzmarkt. Verboten wurde die Eizellspende im Jahr 1990 durch das Embryonenschutzgesetz. Das Gesetz erlaubt zwar die Befruchtung einer Eizelle mit Samen eines fremden Mannes. Doch die Eizelle selbst muss von der Mutter stammen. Wer die Behandlung mit fremden Eizellen vornimmt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Das Gesetz solle, heißt es, die „eindeutige Identität“ des Kindes schützen. Kritiker von Eizellspenden halten es für problematisch, dass Kinder dadurch praktisch zwei Mütter hätten.

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