Neue Ganztagsangebote an Schulen: Was Eltern jetzt wissen müssen
In Bayern soll es deutlich mehr Ganztagsangebote für Grundschüler geben. Wie soll das genau aussehen und wer profitiert davon? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wann kommen die neuen Ganztagsangebote?
In einem ersten Schritt soll es bis zu 300 neue offene Ganztagsgruppen geben. In den kommenden Jahren sollen weitere Ganztagsgruppen eingerichtet werden - bis zu 3000. "Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot", hatte Ministerpräsident Horst Seehofer nach seiner Wiederwahl im Herbst 2013 versprochen.
Zu welchen Uhrzeiten werden die Kinder betreut?
Die neue Regelung ermöglicht es den Schulen, Ganztagsbetreuung an allen Wochentagen bis 18 Uhr anzubieten - auch in den Ferien.
Was kostet die Ganztagsbetreuung?
Da wird es ein wenig kompliziert. An vier Tagen in der Woche bis 16 Uhr ist die Ganztagsbetreuung kostenlos - das aber nur innerhalb der Schulferien. Will man sein Kind auch am fünften Werktag, in den Schulferien oder bis 18 Uhr betreut haben, muss man wohl etwas dazu zahlen. Möglicherweise zahlen die Gemeinden einen Zuschuss. Die Kosten für das Mittagessen müssen die Eltern übernehmen.
Wer soll die Kinder betreuen?
Ausgebildete Pädagogen. Bei der Einrichtung der neuen Ganztagsangebote sollen Schulen und Kommunen mit den Jugendhilfe-Trägern zusammenarbeiten. Die Kinder gehen morgens normal zur Schule, bekommen anschließend ein Mittagessen und werden dann von Pädagogen betreut.
Welche Schulen können die neue Ganztagsbetreuung anbieten?
Alle Grundschulen im Freistaat und Förderschulen in Bayern.
Wie sieht die bisherige Regelung aus?
Bisher gibt es an Grundschulen entweder sogenannte gebundene Ganztagsangebote, mit über den ganzen Tag verteiltem Unterricht, oder eine Mittagsbetreuung. Manche gehen nur bis 14 Uhr, andere länger.
Wann erfahren Eltern, ob es an der Schule ihrer Kinder bereits 2015 eine Ganztagsbetreuung gibt?
Bis spätestens Ende April sollen die Schulen informiert werden, ob sie bereits im kommenden Schuljahr dabei sind. Die Gemeinden können beantragen, dass eine Schule aus ihrem Gebiet zu den ersten 300 neuen Ganztagsgruppen gehört. Dabei werden Schulstandorte, in den weder Horte noch andere Ganztagsangebote existieren, bevorzugt.
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