Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern hat bundesweit strengstes Rauchverbot

01.08.2010

Bayern hat bundesweit strengstes Rauchverbot

Bayern hat bundesweit strengstes Rauchverbot
Foto: DPA

In der bayerischen Gastronomie gilt seit heute das bundesweit strengste Rauchverbot.

Damit darf auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars sowie in Bier- und Festzelten nicht mehr gequalmt werden. Nach jahrelangem Hin und Her der CSU-geführten Staatsregierung hatte sich die bayerische Bevölkerung in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden.

Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) und der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, riefen Wirte und Raucher eindringlich dazu auf, das Rauchverbot strikt zu befolgen. "Das Volk hat in einem demokratischen Verfahren klar entschieden. Und das gilt es jetzt für alle zu respektieren - damit endlich einmal Friede einkehrt", sagte Söder der Nachrichtenagentur dpa in München. "Es ist gut, dass damit eine langjährige und schwierige Diskussion endlich zum Abschluss kommt."

61 Prozent der Wähler hatten bei dem Volksentscheid für das strikte Rauchverbot gestimmt. Frankenberger betonte, dass das ausnahmslose Rauchverbot der "Wille des Volkes" sei.

Nur eine Ausnahme vom Rauchverbot in der Gastronomie gibt es: Bei privaten Feiern in Gaststätten, also etwa bei Taufen oder Hochzeiten, darf auch weiter gequalmt werden - das sehen die aktuell erlassenen Detailregelungen des Gesundheitsministeriums zu dem neuen Gesetz vor.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten dies teils scharf kritisiert und angekündigt, die Ausnahmeregelung juristisch zu überprüfen. Söder wies Vorwürfe, die Ausnahmeregelung sei gesetzeswidrig, zurück. "Wir haben uns absolut an den Gesetzentwurf gehalten, haben eins zu eins den Willen des Volkes umgesetzt und zudem eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs beachtet."

Raucherclubs wird es nach Worten Söders auf keinen Fall mehr geben. Tricksereien von Wirten sollen nicht geduldet werden. "Da mache ich mir überhaupt keine Sorgen. Die Ordnungsbehörden werden sehr genau darauf achten, ob das Gesetz strikt eingehalten wird." In Städten wie München ist zur Überwachung des Rauchverbots in der Gastronomie aber keine eigene Raucherpolizei geplant.

Bei Verstößen können Bußgelder von 5 bis 1000 Euro fällig werden. Wenn ein Wirt sich nicht ans Gesetz hält, kann er seine Konzession verlieren.

Vom Qualmen werden Verbote nach Ansicht der Brandenburger Suchtbeauftragten Ines Weigelt die meisten Raucher aber nicht abhalten. "Mit Bestrafungen oder drastischen Hinweisen auf die gesundheitlichen Gefahren für sie selbst und die Menschen in ihrer Umgebung ist nichts auszurichten", sagte Weigelt, die den Schutz der Nichtraucher aber unterstützt, der dpa.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.