Neues Gesetz soll Angst nehmen
Die Angst vor Organspende will ein neues bayerisches Gesetz nehmen. Darin sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden.
Mit einem neuen Gesetz will Bayern das Vertrauen in die Organspende stärken und die Rahmenbedingungen verbessern. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beschlossen.
"Mit der Novellierung der bayerischen Ausführungsvorschriften zum Transplantationsgesetz werden die organisatorischen Rahmenbedingungen der Organspende in Bayern verbessert", erklärte Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Ziel ist, mehr Menschen dazu zu bewegen, den Organspendeausweis auszufüllen. Krankenhäuser sollten sich noch stärker an der postmortalen Organspende beteiligen. Außerdem solle die Bayerische Landesapothekerkammer bei der Aufklärung der Menschen über Organspenden eingebunden werden. "Wer einen Organspendeausweis hat, hilft Leben zu retten", betonte Söder.
Allerdings: Nur 17 Prozent der Deutschen besitzen einen solchen Ausweis. Das genüge nicht, um den rund 12 000 Menschen - knapp 1700 davon in Bayern - auf den Wartelisten für Transplantationen zu helfen.
Deutschlandweit sterben Söders Angaben zufolge jedes Jahr etwa 1000 Patienten, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan gefunden wird. Neben einem ständigen Appell an die Bevölkerung zur Spendenbereitschaft müssten deshalb die Vorschriften zur Organspende optimiert werden.
Nach dem Entwurf soll unter anderem die bereits übliche Praxis, als Transplantationsbeauftragten einen erfahrenen Facharzt zu bestellen, ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.
Mitglieder der "Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende" sind demnach vollständig unabhängig bezüglich ihrer gutachterlichen Tätigkeit.
Bei Lebendspenden wird zudem die getrennte und persönliche Anhörung von Spendern und Empfängern vor der Lebendspendekommission vorgeschrieben.
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