Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern wirbt für die Organspende: Neues Gesetz soll Angst nehmen

Bayern wirbt für die Organspende
27.10.2009

Neues Gesetz soll Angst nehmen

Organspende rettet Nora das Leben
Foto: DPA

Die Angst vor Organspende will ein neues bayerisches Gesetz nehmen. Darin sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden.

Mit einem neuen Gesetz will Bayern das Vertrauen in die Organspende stärken und die Rahmenbedingungen verbessern. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beschlossen.

"Mit der Novellierung der bayerischen Ausführungsvorschriften zum Transplantationsgesetz werden die organisatorischen Rahmenbedingungen der Organspende in Bayern verbessert", erklärte Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Ziel ist, mehr Menschen dazu zu bewegen, den Organspendeausweis auszufüllen. Krankenhäuser sollten sich noch stärker an der postmortalen Organspende beteiligen. Außerdem solle die Bayerische Landesapothekerkammer bei der Aufklärung der Menschen über Organspenden eingebunden werden. "Wer einen Organspendeausweis hat, hilft Leben zu retten", betonte Söder.

Allerdings: Nur 17 Prozent der Deutschen besitzen einen solchen Ausweis. Das genüge nicht, um den rund 12 000 Menschen - knapp 1700 davon in Bayern - auf den Wartelisten für Transplantationen zu helfen.

Deutschlandweit sterben Söders Angaben zufolge jedes Jahr etwa 1000 Patienten, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan gefunden wird. Neben einem ständigen Appell an die Bevölkerung zur Spendenbereitschaft müssten deshalb die Vorschriften zur Organspende optimiert werden.

Nach dem Entwurf soll unter anderem die bereits übliche Praxis, als Transplantationsbeauftragten einen erfahrenen Facharzt zu bestellen, ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.

Lesen Sie dazu auch

Mitglieder der "Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende" sind demnach vollständig unabhängig bezüglich ihrer gutachterlichen Tätigkeit.

Bei Lebendspenden wird zudem die getrennte und persönliche Anhörung von Spendern und Empfängern vor der Lebendspendekommission vorgeschrieben.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.