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Finanzen
13.03.2020

Erst ab 15 Euro: Wird die Bonpflicht gelockert?

Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit das neue Kassengesetz inklusive Bonpflicht – diese sorgt bei vielen Händlern für Unmut.
Foto: Marijan Murat, dpa

Die Staatsregierung will eine Lockerung der Bonpflicht erreichen. Ein Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers geht ihr nicht weit genug.

Es ist zwar meist nur ein kleines Stück Thermopapier, aber um das tobt seit Monaten schon eine heftige Debatte. Jetzt erreicht die seit Jahresanfang geltende Bonpflicht für Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen auch den Bundesrat. Am Freitag befassen sich die Ländervertreter mit einer bayerischen Initiative, die auf eine Lockerung abzielt. „Wir wollen keine Bonpflicht für Kleinbeträge unter 15 Euro“, sagte der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU), unserer Redaktion. Darüber hinaus soll die Pflicht für einen ausgedruckten Beleg dann entfallen, wenn ein Kunde oder eine Kundin bargeldlos mit Kreditkarte oder EC-Karte zahlt.

Die meisten Kassenzettel landen gleich im Müll

Die bayerische Idee zur 15-Euro-Grenze entspringt praktischen Beobachtungen. „Beim Bäcker oder am Kiosk werden viele Kunden bei kleineren Einkäufen bedient, hier verzögert die Belegausgabepflicht unnötig den Geschäftsablauf“, erklärte Herrmann. Erfahrungsgemäß sei zudem gerade bei niedrigen Summen das Interesse des Kunden am Beleg äußerst gering. „Ein Großteil der Kassenzettel landet deshalb ohnehin gleich im Müll“, sagte Herrmann und prangerte eine „sinnlose Papierverschwendung“ an, die „nicht im Sinne des Umweltschutzes“ sei.

Bayern geht mit seinem Vorstoß über den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hinaus. Der CDU-Politiker hatte sich dafür ausgesprochen, eine Grenze von zehn Euro einzuziehen. Mit der Lockerung soll viel Müll vermieden werden. Der Handelsverband Deutschland rechnet mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr durch die geltende Bonpflicht.

Ausnahmen von der Bonpflicht sind schwer durchzusetzen

Ausnahmen von der Pflicht sind nur schwer durchzusetzen. Bislang sieht das entsprechende Gesetz die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht nur in besonderen Härtefällen vor. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deshalb mit ihrer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Nachsteuerung auf Bundesebene ein. Gleichzeitig gilt: Wenn Kunden einen Kassenbon wünschen, sollen sie ihn auch bekommen.

Bei bargeldlos abgewickelten Geschäften ergibt ein Bon nach Einschätzung der Staatsregierung ohnehin keinen Sinn. „Hintergrund der Einführung der Bonpflicht ist die Unterbindung von Schwarzgeldgeschäften“, erklärte Herrmann. Bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte werde jeder Vorgang digitalisiert und sei nachprüfbar. „Deshalb ist hier ein Beleg überflüssig“, sagte der CSU-Politiker. Davon unabhängig könne der Kunde natürlich auch in diesen Fällen jederzeit eine Quittung einfordern.

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