"Etappensieg" für Flughafen-Gegner
Leipzig/ Memmingen (lb). Der Rechtsstreit um den Flughafen Memminerberg geht in die nächste Runde: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die Revision gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen.
Memmingerberg/Leipzig (hku). Der Rechtsstreit um den Regionalflughafen Memmingerberg (Unterallgäu) geht in die nächste Runde: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig nun den Weg für eine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) frei gegeben hat, mit dem alle Klagen der Flughafengegner zurück gewiesen worden waren, muss in etwa einem Jahr neu verhandelt werden. Fragen zur Lärmbelastung stehen dann aufs Neue auf dem Prüfstand. Die juristischen Auseinandersetzungen haben zunächst keinen Einfluss auf den Flugbetrieb in Memmingerberg.
Die Flughafen-Betreiberfirma Allgäu Airport (AAP) will auf dem Gelände des früheren Bundeswehr-Standortes Memmingerberg wie geplant den Ausbau zu einem Regionalflughafen durchziehen, sagte AAP-Geschäftsführer Ralf Schmid. Sowohl die Einrichtung eines Instrumentenlandesystems, das Flüge bei fast jedem Wetter zulässt, als auch der Kauf des Geländes, das derzeit noch dem Bund gehört, sollen unter Dach und Fach gebracht werden. "Wir machen Gebrauch von der Flughafen-Genehmigung", so Schmid.
Gegen diese Genehmigung wehrten sich vier Anlieger-Gemeinden und eine Reihe von Privatpersonen. Vor dem VGH mussten sie Ende 2005 eine Niederlage hinnehmen. Alle Klagen wurden dort zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts feiert der Aktionskreis der Flughafen-Gegner nun als einen "Etappensieg", wie deren Vorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz sagte.
Für den weiteren Ausbau gibt es vorerst keine Zuschüsse, "so lange die Rechtssituation ungeklärt ist", räumte AAP-Geschäftsführer Schmid ein. Aber solche Förderungen würden ohnehin erst nach der Realisierung der Projekte fließen. Ob der Reiseveranstalter TUI daran festhalten wird, Ziele mit Abflug in Memmingerberg anzubieten, "liegt nicht in unserer Hand", so Schmid.
Mehrere Möglichkeiten
Juristisch gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten. Das BVG kann die Revision abweisen, die Flughafen-Genehmigung aufheben oder das Verfahren nochmals an den VGH zurückverweisen. Letzteres wäre dann der Fall, wenn bestimmte Sachverhalte noch näher ermittelt werden müssten.
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