Ex-Chefarzt aus Augsburg log vor Gericht
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen Professor Balda bestätigt. Demnach log er als Zeuge im Prozess gegen seinen Freund, den Politikersohn Max Strauß.
Augsburg (AZ) - Der langjährige Chefarzt der Dermatologie am Augsburger Klinikum, Prof. Bernd-Rüdiger Balda, ist nun rechtskräftig wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts (Vorsitz: Karl-Heinz Haeusler) bestätigt. Demnach log Prof. Balda als Zeuge im Prozess gegen seinen Freund, den Politikersohn Max Strauß. Ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und 150.000 Euro Geldauflage hatte das Gericht verhängt.
Balda hatte der Augsburger Reinigungstechnik-Firma Böwe Ende der 1980er Jahre einen Kontakt zum Politikersohn verschafft. Strauß sollte als "Türöffner" dazu beitragen, dass die wirtschaftlich angeschlagene Firma Subventionen aus dem bayerischen Umweltministerium erhält. Tatsächlich flossen im Sommer 1990 rund eine Million Mark Fördergelder. Für den Erfolg zahlte Böwe 190.000 Mark Provision auf ein Schweizer Konto. Das Konto gehörte Prof. Balda. Wer das Geld letztendlich erhalten hat, ist bis heute ungeklärt.
Der Ex-Chefarzt hatte dem Gericht als Zeuge eine höchst merkwürdige Geschichte aufgetischt. Er bestritt, dass er von Provisionen wusste und behauptete, er habe die 190.000 von seinem Konto in bar abgehoben und einem ihm völlig unbekannten Mann übergeben.
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