Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Ex-Wirecard-Chef Markus Braun kämpft um seine Freiheit

Justiz
25.02.2021

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun kämpft um seine Freiheit

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist in Untersuchungshaft. Dieses Bild entstand am Rande des Bundestags-Untersuchungsausschusses.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Markus Braun von Wirecard sitzt seit mehr als einem halben Jahr im Gefängnis. Er bestreitet nach wie vor die Vorwürfe. Nun steht eine wichtige Entscheidung an.

In den fetten Jahren der Wirecard AG wohnte Markus Braun in einer herrlichen Villa im noblen Wiener Viertel Hietzing. Seit mehr als einem halben Jahr sitzt der einstmalige Milliardär in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Dort sind zwar die Wände bunt, aber die Tage trist. 6.30 Uhr Wecken, Heißwasserausgabe, schlechtes Frühstück. Nur zwei Stunden Besuchszeit sind Untersuchungshäftlingen erlaubt, die man auf viermal eine halbe Stunde aufteilen kann. Den Rest der Zeit verbringt man mit anderen Gefangenen oder allein in seiner Zehn-Quadratmeter-Zelle. Markus Braun, 52, will da raus. Und das sicher nicht nur wegen des schlechten Frühstücks oder weil er lieber in einem seiner Feriendomizile in Kitzbühel oder Saint-Tropez wäre.

Ex-Chef Markus Braun hält sich für unschuldig am Wirecard-Skandal

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Dax-Wunderkinds Wirecard hält sich für unschuldig. Er bestreitet die Vorwürfe und versucht derzeit mit seinem Verteidiger Alfred Dierlamm alles, um aus der Untersuchungshaft zu kommen. Doch, ob das bis zu einem Prozess klappt, darf bezweifelt werden. Die Vorwürfe gegen Braun haben es in sich: Geldwäsche, Untreue, Marktmanipulation. Doch am schwersten wiegt der Vorwurf, der nach den Aussagen anderer Wirecard-Führungsleute Ende des vergangenen Jahres aufkam: Das dubiose System Wirecard funktionierte demnach nur so lange, weil der Vorstand den engsten Führungskreis auf Linie gebracht haben soll. Die Rede ist von Treueschwüren und einem Korpsgeist, wie er sonst nur beim Militär zu finden sei. Und die Staatsanwaltschaft nennt derlei Treiben im Juristendeutsch „gewerbsmäßigen Bandenbetrug“. Allein darauf können bis zu zehn Jahre Gefängnis stehen.

Nun muss die bayerische Justiz entscheiden, wie es mit Braun bis zu einem Prozess weitergeht. Nach Informationen unserer Redaktion will das Oberlandesgericht (OLG) München bis Freitagmittag eine Entscheidung treffen, ob Braun in U-Haft bleiben muss oder ob er freikommt. Die Staatsanwaltschaft München I hat Haftfortdauer beantragt. Sie sieht weiter einen hinreichenden Tatverdacht und Haftgründe der Flucht- und Verdunklungsgefahr. Es wäre angesichts der Komplexität der Wirecard-Ermittlungen nicht überraschend, wenn das OLG Braun nicht auf freien Fuß setzen würde.

Im Wirecard-Skandal häufen sich die Unterlagen und die Aussagen von Insidern

In der JVA in Gablingen saß auch der Ex-Audi-Chef Rupert Stadler in U-Haft.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Das Verfahren wächst in seinen Ausmaßen offenbar wöchentlich, so ist aus der Justiz zu hören. Weitere Aussagen von Insidern und immer mehr Unterlagen machen die Sache nicht einfacher. In vergleichbaren Fällen saßen Beschuldigte lange in U-Haft. Nur der frühere Audi-Chef Rupert Stadler war vor dem Beginn des Strafprozesses freigelassen worden. Auch er saß in der JVA Augsburg-Gablingen.

Bei Markus Braun ist die Lage ganz anders. Er wird von mehreren Kronzeugen belastet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Verfahrenstaktisch aber bleibt ihm zunächst nur eine Wahl: Er muss versuchen, sich als Opfer hinzustellen. Als jemand, der von den Luftnummern und den fehlenden 1,9 Milliarden Euro in Asien nichts wusste. Sinngemäß lassen sich die Eingaben von Brauns Rechtsanwälten so zusammenfassen. Und das führt automatisch zu Brauns untergetauchtem Vorstandskollegen Jan Marsalek.

Der schillernde Manager mit den angeblichen Geheimdienstkontakten, den guten Manieren und dem Hang zum Paramilitärischen soll in Asien mit Vertrauten eine Art Schattenreich aufgebaut haben. Von den angeblichen Megasummen habe er nie etwas gesehen, sagt Braun. Zudem versuchen Brauns Verteidiger, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Oliver B. unter Beschuss zu nehmen. B. war lange einer der engsten Vertrauten des Vorstandsmitglieds Marsalek. Als der Milliardenbetrug im Sommer 2020 aufflog, stellte sich B. der Justiz. Es ist davon auszugehen, dass er sich durch seine Angaben einen Strafrabatt erhofft.

Mehrere Zeugen belasten Markus Braun im Wirecard-Skandal

Doch B. ist nicht er Einzige, der ein schlechtes Bild des ehemaligen Wirecard-Chefs zeichnet. Auch andere Mitarbeiter belasten ihn. Neben eher charakterlich schwierigen Zügen habe Braun dem Unternehmen und den Mitarbeitern Ziele gesetzt, die sich nicht an den tatsächlichen Zahlen orientiert hätten. Sondern daran, was die Investoren gerne wollen. Brauns Augenmerk habe immer auf dem Aktienkurs gelegen und auf dem Ziel, dass der Umsatz in jedem Quartal dauerhaft um 30 Prozent wachse, sagt ein Manager aus der zweiten Reihe.

Es wäre also keine Riesenüberraschung, wenn das Oberlandesgericht Braun in der Haft ließe. Das würde bedeuten, dass er weiterhin mit den für ihn äußerst ungewohnten Lebensbedingungen hinter Gittern zurecht kommen müsste.

Lesen Sie auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.