Gericht bestätigt Waffenverbot für Ex-Biathlet Stitzl
Ein Gericht in München hat entschieden, dass dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft sein Gewehr zu Recht abgenommen wurde.
Die Behörden haben dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, sein Gewehr zu Recht abgenommen. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden.
Das Gericht kam zum Ergebnis, "dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen", hieß es in einer Pressemitteilung. "Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen", teilte das Gericht mit.
Stitzl hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt und sein Biathlon-Gewehr zurückgefordert. Im Prozess hatte er sich am Mittwoch vehement von der "Reichsbürger"-Ideologie distanziert. Diese Distanzierung könne aber erst eine Rolle spielen, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde, urteilte das Gericht.
Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19.000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16.500.
Zahlreiche "Reichsbürger" fordern vor Gericht ihre Waffen zurück
Dutzende mutmaßliche "Reichsbürger" in Bayern fordern vor Gericht ihre Waffen zurück. Allein am Verwaltungsgericht München sind nach Angaben eines Sprechers aktuell rund 70 entsprechende Klagen anhängig.
Bayernweit waren zum Stichtag Ende März "in 98 Fällen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Waffenbehörde anhängig", wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage mitteilte.
Rund 20 davon sind derzeit in höherer Instanz am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. "Im Verhältnis zu den derzeit insgesamt anhängigen waffenrechtlichen Verfahren, machen diese Verfahren in etwa 30 Prozent aus", sagte eine Sprecherin.
19.000 sogenannte Reichsbürger erkennen den deutschen Staat nicht an
Zu den aktuellen Fällen kommen noch zahlreiche, die schon abgeschlossen sind. Am Verwaltungsgerichts München sind das 35, am Verwaltungsgericht Ansbach sogar mehr als 40, wie ein Sprecher mitteilte. Von 48 Fällen insgesamt würden dort derzeit noch vier oder fünf bearbeitet. Am Verwaltungsgericht Regensburg sind rund ein Dutzend Verfahren abgeschlossen, in rund einem halben Dutzend Verfahren steht eine Entscheidung nach Sprecherangaben noch aus. Das Würzburger Verwaltungsgericht meldete zehn abgeschlossene Verfahren und ein laufendes.
Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19.000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16.500.
Unter verstärkter Beobachtung der Behörden steht die Szene seit den tödlichen Schüssen eines "Reichsbürgers" auf einen Polizisten im fränkischen Georgensmünd im Oktober 2016. Seither wurden sogenannten Reichsbürgern im Freistaat nach Angaben des bayerischen Innenministeriums insgesamt 778 Waffen entzogen. Vor allem im Jahr 2017 wurden dann zahlreiche Klagen gegen diese Bescheide eingereicht.
Seit 2016 wurden "Reichsbürgern" 570 Waffenbesitzkarten entzogen
Deutschlandweit waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch 910 "Reichsbürger und Selbstverwalter" als Waffenbesitzer bekannt. Seit dem Beginn der Beobachtung im Jahr 2016 wurden Angehörigen der Szene mindestens 570 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen.
Am Verwaltungsgericht München gingen die Entscheidungen in den Klageverfahren meistens zu Gunsten der Behörden und gegen die Kläger aus. In der überwiegenden Zahl der Fälle habe sich der Verdacht erhärtet oder "nicht mit der notwendigen Sicherheit ausräumen lassen", wie ein Sprecher sagte. Denn anders als im Strafrecht gilt bei diesen Verfahren nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Maßstab ist quasi umgekehrt: So lange es Zweifel daran gibt, dass der Besitzer einer Waffe jederzeit ordnungsgemäß damit umgeht, muss er die Waffen abgeben. (dpa/lby)
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