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19.03.2007

Gnadenfrist für Ex-Thyssen-Manager

Prozess Prozeß gegen Max Strauß Strauss wegen Steuerhinterziehung Landgericht Augsburg mit Zeugenvernehmung Winfried Haastert
Foto: Fred Schöllhorn

Im Augsburger Steuerhinterziehungs-Prozess gegen Max Strauß ist gestern überraschend die Zeugenaussage des früheren Thyssen-Managers Winfried Haastert abgesetzt worden.

Augsburg (hogs).

Ihre Aussage in Augsburg wird mit Spannung erwartet, denn bislang schwiegen die beiden sowohl als Angeklagte als auch als Zeugen. Seit 10. Januar dieses Jahres sind die ehemaligen Verantwortlichen der Rüstungsfirma Thyssen rechtskräftig wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. Da entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das elf Jahre dauernde Verfahren nun abgeschlossen sei. Übrig blieben ein Jahr und acht Monate auf Bewährung für Haastert (66), zwei Jahre mit Bewährung für Maßmann (63). Die beiden haben im Zusammenhang mit Rüstungsgeschäften vom Kauferinger Lobbyisten Karlheinz Schreiber Millionen Schmiergelder kassiert und nicht versteuert.

Haastert ist nun für 9. Mai, Maßmann für 18. April als Zeuge am Augsburger Landgericht geladen. Die beiden Ex-Manager sind in einer Zwickmühle: Erstmals müssen sie komplett auspacken. Und weil ihre Verurteilung rechtskräftig ist, können sie eigentlich nur das bestätigen, was im Urteil steht. Andernfalls stünden sie im Verdacht der Falschaussage. Wollen sie weiter die Aussage verweigern, kann die 9. Strafkammer gar Zwangsmaßnahmen bis zur Beugehaft verhängen.

Die Staatsanwaltschaft erhofft sich von den Aussagen der Ex-Manager Aufschluss über die Rolle des Angeklagten Max Strauß bei den internationalen Geschäften. Der 47-jährige Politikersohn soll Millionenprovisionen von Schreiber nicht versteuert haben.

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