Keine Geld-zurück-Garantie
Wie die Bayerische Landesbank versucht, einen möglichst hohen Schadenersatz aus dem Milliarden-Reinfall mit der österreichischen Hypo Alpe Adria zu erhalten
Augsburg Stattliche 3,7 Milliarden Euro hat die Bayerische Landesbank bei dem missglückten Kauf der österreichischen Hypo Alpe Adria verloren. Erst im vergangenen Jahr hatte der Freistaat dann die marode Bank für einen Euro an Österreich verkauft, um nicht noch mehr Geld damit zu verlieren.
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge bietet sich allerdings „jetzt die Chance, einen großen Teil des Geldes zurückzuholen, weil die BayernLB bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria offenbar getäuscht worden ist“. Dokumente der Kärntner Bank und bisher unbekannte österreichische Justizakten enthielten zahlreiche Hinweise darauf. Sogar eine Rückabwicklung des Geschäfts könne in Erwägung gezogen werden, heißt es.
Es geht dabei unter anderem um die Frage, ob die Bilanz der österreichischen Bank seinerzeit gefälscht worden ist. Diese hatte 2006 ausgegebene Vorzugsaktien beim Verkauf als Eigenkapital in dreistelliger Millionenhöhe ausgewiesen. Dies wohl zu Unrecht, mutmaßt Harald Güller (SPD), der den Fall als stellvertretender Vorsitzender des Landesbank-Untersuchungsausschusses ausgezeichnet kennt. Ob sich aus den bisherigen Beweismitteln aber bereits Schadenersatzansprüche ergeben oder gar eine Rückabwicklung des Geschäfts anbahnen lässt? Der Schwabe zweifelt daran. Auch bei der Landesbank ist man nur vorsichtig optimistisch. Ein Sprecher sagt: „Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die juristisch relevant sind, werden wir die Möglichkeit nutzen, diese auszuschöpfen.“ Soll heißen: Sobald genügend belastendes Material gegen die Alteigner der Hypo Alpe Adria vorliegt, das rechtlich relevant ist, werden die Münchner mit einer Klage aktiv.
Vor Monaten schon haben sie Wiener Fachanwälte mit dem Fall beauftragt. Auch wurden bereits Anspruchsschreiben gegen die Hypo formuliert, um im Fall des Falles klagen zu können. Bisher lägen noch keine belastbaren Fälschungsnachweise vor, heißt es in informierten Kreisen der BayernLB. Es sei aber nicht auszuschließen, dass diese sich noch fänden. Eine Geld-zurück-Garantie gebe es nach dem Stand der Dinge nicht. Im Gegenteil: Um überhaupt klagen zu können, müssen erst die Akten der Staatsanwaltschaft in Kärnten freigegeben werden. Keinesfalls sei anzunehmen, dass bereits in kurzer Zeit ein Schadenersatzprozess anstehe. „Das kann sich noch hinziehen“, heißt es. Eine Rückabwicklung des Geschäfts wird aufgrund des Verkaufs der Hypo für „praktisch unmöglich“ gehalten.
Es werde schwierig genug, nachzuweisen, dass die Bilanz beim Verkauf nicht nur falsch war, sondern auch bewusst manipuliert worden sei, glaubt man bei der Landesbank. Und auch Aufzeichnungen in den Tagebüchern des früheren Hypo-Vorstands Josef Kircher, in denen steht, dass alle Beteiligten in Kärnten von der geschönten Bilanz gewusst haben, reichten für eine erfolgreiche Klage wohl nicht aus.
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