Höchststrafe im in "Badewannen-Mord"-Prozess
München (dpa/lby) - Im Prozess um den "Badewannen-Mord" von Poing hat das Landgericht München II die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren gegen den Angeklagten verhängt. Vor deren Vollzug wird der zur Tatzeit erst 20 Jahre alte Täter wegen schwerer seelischer Störungen in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht, entschied das Gericht am Donnerstag. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hat es angenommen.
Der Täter hatte in der Nacht zum 11. August 2002 eine 38-jährige Projektmanagerin in deren Wohnung im oberbayerischen Poing umgebracht und sich an der Toten vor laufender Videokamera vergangen. Danach hatte er die Leiche in die mit Wasser und scharfen Reinigungsmitteln gefüllte Badewanne gelegt. Möglicherweise wollte er damit den Verwesungsgeruch aufhalten, vermutete der Vorsitzende.
Ziel des heute 22-Jährigen war laut Urteil vordringlich die Vergewaltigung der bewusstlos geschlagenen und gewürgten Frau. Er wollte Bilder der Tat seiner vorbereiteten Homepage anfügen und "damit angeben". Die Homepage unterzeichnete er als "natural born killer".
Dennoch ging das Gericht zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass er zunächst nicht töten wollte. Er habe das Röcheln des Opfers zum Verstummen bringen wollen und ihm deshalb zwei Mal ein Messer in den Hals gestoßen. Dem Urteil zufolge hat der Angeklagte aus niederen Beweggründen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gemordet.
Trotz einer von Sachverständigen bescheinigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erkannte das Gericht auf die Höchststrafe nach dem Jugendrecht. Ausschlaggebend waren sein "gezieltes und planvolles Vorgehen" und sein "Nachtatverhalten". Der Angeklagte hatte in der Untersuchungshaft mit dem Verbrechen geprahlt und war in einem T-Shirt mit der Aufschrift "Ladykiller" herumstolziert.
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