Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Höchststrafe im in "Badewannen-Mord"-Prozess

18.11.2004

Höchststrafe im in "Badewannen-Mord"-Prozess

München (dpa/lby) - Im Prozess um den "Badewannen-Mord" von Poing hat das Landgericht München II die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren gegen den Angeklagten verhängt. Vor deren Vollzug wird der zur Tatzeit erst 20 Jahre alte Täter wegen schwerer seelischer Störungen in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht, entschied das Gericht am Donnerstag. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hat es angenommen.

Der Täter hatte in der Nacht zum 11. August 2002 eine 38-jährige Projektmanagerin in deren Wohnung im oberbayerischen Poing umgebracht und sich an der Toten vor laufender Videokamera vergangen. Danach hatte er die Leiche in die mit Wasser und scharfen Reinigungsmitteln gefüllte Badewanne gelegt. Möglicherweise wollte er damit den Verwesungsgeruch aufhalten, vermutete der Vorsitzende.

Ziel des heute 22-Jährigen war laut Urteil vordringlich die Vergewaltigung der bewusstlos geschlagenen und gewürgten Frau. Er wollte Bilder der Tat seiner vorbereiteten Homepage anfügen und "damit angeben". Die Homepage unterzeichnete er als "natural born killer".

Dennoch ging das Gericht zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass er zunächst nicht töten wollte. Er habe das Röcheln des Opfers zum Verstummen bringen wollen und ihm deshalb zwei Mal ein Messer in den Hals gestoßen. Dem Urteil zufolge hat der Angeklagte aus niederen Beweggründen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gemordet.

Trotz einer von Sachverständigen bescheinigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erkannte das Gericht auf die Höchststrafe nach dem Jugendrecht. Ausschlaggebend waren sein "gezieltes und planvolles Vorgehen" und sein "Nachtatverhalten". Der Angeklagte hatte in der Untersuchungshaft mit dem Verbrechen geprahlt und war in einem T-Shirt mit der Aufschrift "Ladykiller" herumstolziert. 

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.