Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Neue Kruzifix-Pflicht: In Bayerns Behörden hängt künftig ein Kreuz am Eingang

Neue Kruzifix-Pflicht
24.04.2018

In Bayerns Behörden hängt künftig ein Kreuz am Eingang

Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident CSU, hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.
Foto: Peter Kneffel, dpa

In allen Behörden der bayerischen Staatsverwaltung werden künftig Kreuze im Eingangsbereich hängen. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen.

Doch diese Kreuze sollen kein religiöses Symbol des Christentums sein, sondern laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. "Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion", sagte er am Dienstag nach der Kabinettssitzung. "Das ist kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot." Das Kabinett beschloss die nötige Verordnung für die neue Vorschrift.

Das Kreuz, das Söder anschließend in der Eingangshalle der Münchner Staatskanzlei anbrachte, hat aber durchaus religiösen Hintergrund: Es hing bis 2008 im Kabinettssaal, war ein Geschenk des früheren Münchner Kardinals Friedrich Wetter und wurde nach Söders Worten auch von diesem geweiht.

Die Verordnung gilt ausschließlich für die Ämter des Freistaats, nicht für die Behörden der Kommunen und des Bundes in Bayern - über diese hat die Staatsregierung keine Verfügungsgewalt.

Bisher schrieb die Staatsregierung Kreuze nur für die Klassenzimmer der bayerischen Schulen und die Gerichtssäle vor. Kreuze hängen zwar auch in manchen anderen bayerischen Behörden, bislang aber in Eigenregie. (dpa/KNA)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.