Lebenslange Haft für Raubmord
Das Urteil um den Raubmord in einem Getränkemarkt ist gefallen. Der Täter muss lebenslang ins Gefängnis.
Der Täter eines Raubmordes am Geschäftsführer eines Getränkemarktes wurde zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Angaben des Landgerichts in Ingolstadt verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten. Im vergangenen Juli wurde der 39-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Richter waren von den Beweisen überzeugt, dass der hoch verschuldete Spieler den 61-jährigen Geschäftsführer im Sommer 2013 aus Habgier erstochen hatte. Das BGH war derselben Meinung. Es wurde aber keine besondere Schwere der Schuld vom Schwurgericht festgestellt. So kann der Mörder nach 15 Jahren Haft auf seine Freilassung hoffen. AZ / dpa/ lby
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