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  3. Korruptions-Affäre: Ingolstadts Ex-OB Alfred Lehmann muss womöglich ins Gefängnis

Korruptions-Affäre
13.09.2019

Ingolstadts Ex-OB Alfred Lehmann muss womöglich ins Gefängnis

Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann hat am Freitag erneut Fehler zugegeben – klarer als zuletzt.
Foto: Ulrich Wagner

Im Korruptionsprozess hat Lehmann eine Erklärung abgeben lassen, die er als Geständnis verstanden wissen will. Ob das Gericht dies strafmildernd wertet, bleibt abzuwarten.

Der Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann fiel auf einen Freitag, den 13. Ein Unglückstag? Das wird sich zeigen.

Ingolstadts Ex-OB Alfred Lehmann droht eine Haftstrafe

Jedenfalls einer der entscheidenden Tage in dieser bereits seit März dauernden Hauptverhandlung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt. Denn der langjährige Rathauschef räumte vor Gericht erneut Fehler ein. Und zwar klarer als zuletzt. Das dürfte für die Strafzumessung große Bedeutung haben. Denn: Lehmann droht eine Haftstrafe.

Worum geht es in dem Verfahren genau? Der 69-Jährige wurde wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Warum? Wie berichtet, war Lehmann in seiner Zeit als Oberbürgermeister auch Vorsitzender des Verwaltungsrats der städtischen Industriefördergesellschaft (IFG) und Vorsitzender des Krankenhauszweckverbandes.

In diesen Positionen soll er sich dafür eingesetzt haben, dass bestimmte Bauträger die Zuschläge für Immobilien erhielten, in denen er dann laut Anklage Wohnungen günstiger erstand. Der finanzielle Vorteil, den Lehmann sich laut Anklageschrift verschafft haben soll, liege im sechsstelligen Bereich. Zwar wurden Teile der erhobenen Vorwürfe (Untreue) inzwischen fallengelassen, dennoch wiegt der bleibende Rest noch immer schwer.

Lässt das Gericht Lehmanns Erklärungen als Geständnis gelten?

Um zu verstehen, was am Freitag vor Gericht passierte, lohnt ein kurzer Blick zurück. Lehmann hatte bei Prozessauftakt vehement seine Unschuld beteuert und gesagt: „Ich habe mich immer an die Regeln gehalten.“ Ende Juli dann änderte sich diese Verteidigungsposition allerdings, nachdem es zuvor vom Vorsitzenden Richter Jochen Bösl einen rechtlichen Hinweis gegeben hatte, der da lautete: Ohne ein von Reue getragenes, umfassendes Geständnis käme für Lehmann auch eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren in Betracht. Sprich: Gefängnis.

Lehmann erklärte am darauffolgenden Prozesstag, bei den Studentenappartements den Ausbau zu günstig bekommen zu haben. Und dass er hätte erkennen müssen, dort einen Vorteil bekommen zu haben, den er als Amtsträger nicht hätte annehmen dürfen. Auch das Angebot zum Ausbau seiner Wohnung in der Sebastianstraße sei „zu günstig“ gewesen. Er habe das seinerzeit bereits vermutet und hätte das „erkennen müssen“. Die Kammer war von dieser Art von Geständnis allerdings wenig angetan gewesen und hatte durchaus ihre Zweifel erkennen lassen, ob „so ein Geständnis sehr aufklärend“ sei, wie Bösl unmittelbar danach sagte. Staatsanwalt Gerhard Reicherl hatte sogar hinterhergeschoben: „Mit einem Geständnis hat das nichts zu tun.“

Es folgte ein weiterer Prozesstag im August, und dann gab es am Montag ein Rechtsgespräch bei Richter Bösl, das die Verteidigung angeregt hatte. Aus dem vor Gericht am Freitag verlesenen Protokoll dieser vorläufigen Bestandsaufnahme (explizit kein Verständigungsgespräch, kein Deal also, um einen Strafrahmen abzustecken), bei der auch die Vertreter der Staatsanwaltschaft dabei waren, ging nun hervor, dass aus Sicht der Kammer – zum gegenwärtigen Stand der Beweisaufnahme – eine Verurteilung Lehmanns wegen Bestechlichkeit in Betracht käme.

Urteil in Korruptionsprozess um Alfred Lehmann fällt wohl am 22. Oktober

Und so folgte am Freitag eine weitere, längere Erklärung zu den komplexen Sachverhalten, die Lehmanns Verteidiger Andreas von Mariassy verlas. Die Kernpunkte: Mit Blick auf die von Lehmann erworbenen Studentenwohnungen, erklärte der Münchener Anwalt, sei seinem Mandanten „bewusst“ gewesen, dass er ein „sehr günstiges Angebot bekommen“ habe, welches er in seiner damaligen Position nicht habe annehmen dürfen. Und was sein Appartement in der Sebastianstraße betrifft, ließ Lehmann über seinen Verteidiger erklären: „Er hat den angebotenen Vorteil angenommen.“

Lehmann tue sein Verhalten leid. Die Verhandlung habe seinem Mandanten gezeigt, so von Mariassy weiter, dass Dinge problematisch sein könnten, die auf den ersten Blick unproblematisch erschienen. Auf Nachfrage nach der Verhandlung wollte der Anwalt die Erklärung als Geständnis verstanden wissen.

Ob das Gericht das genauso sieht und strafmildernd wertet, bleibt erneut abzuwarten. Sowohl die Strafkammer als auch der Staatsanwalt wollen die Verteidigererklärung nun eingehender studieren. Am kommenden Verhandlungstag will Lehmann auf Nachfragen antworten. Die Urteilsverkündung wurde daher erneut verschoben. Neu anvisierter Termin ist der 22. Oktober.

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